Frau Behncke teilte mit, dass der Bebauungsplan 7-01 „Nördlich Stockwiesen“ - Weferlingsen – mit der Bekanntgabe im Amtsblatt Nr. 26 seit dem 10.07.2008 sowie der Bebauungsplan 5-12 „Nördlich Worthstraße“ – Otze – mit der Bekanntgabe im Amtsblatt Nr. 27 seit dem 17.07.2008 rechtskräftig sind.

 

Weiterhin berichtete Frau Behncke, dass der Quartierinitiative Niedersachsen (QiN) Antrag vom Büro argeplan Anfang Juni fristgerecht für die Teilnahme am Wettbewerb eingereicht wurde. Jedoch hat die Jury des Niedersächsischen Ministeriums inzwischen entschieden, welche der eingereichten 30 Projekte in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die Juryentscheidung wurde der Stadt Burgdorf mit Schreiben vom 15.07.2008 mitgeteilt. Danach gehört das Projekt „Der Rubensplatz ‚blüht’ auf“ leider nicht dazu. Das Ministerium bietet der Stadt Burgdorf aber eine unentgeltliche Projektberatung durch die betreuende Agentur, der Imorde-Projekt- & Kulturberatung GmbH Münster an.

Da die Stadt Burgdorf weiterhin etwas für eine Verbessung der Situation am Rubensplatz tun will, wird sie dieses Angebot annehmen. Eine erste Begehung mit der Agentur solle am Montag, den 25.08.2008, stattfinden.

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise nimmt die Verwaltung außerdem gerade erneut Kontakt mit den Büros argeplan aus Hannover und Imorde auf.

 

Hierzu ergänzte Herr Baxmann, dass die Nichtberücksichtigung des Projektes „Der Rubensplatz ‚blüht’ auf“ nicht bedeutet, dass dort die Anstrengungen, den Rubensplatz wiederzubeleben, zurückgeschraubt werden, sondern man werde an diesem Projekt mit noch mehr Nachdruck arbeiten.

 

Frau Behncke berichtete, dass die Regierungsvertretung Lüneburg nunmehr zwei Raumordnungsverfahren für ein Hersteller-Direktverkaufszentrum in der überregionalen, bedeutsamen Tourismusregion Lüneburger Heide eingeleitet habe, nachdem das neue Landes-Raumordnungsprogramm zum Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Zum einem am 28.07.2008 für einen Standort im Gebiet der Stadt Soltau OT Harber und zum anderen am 07.08.2008 für einen Standort in der Gemeinde Bispingen.

Wie den Ausführungen unter www.ml-niedersachsen.de (Stand 12.08.2008) zu entnehmen ist, werden außerdem die von der Stadt Bad Fallingbostel vorgelegten Verfahrensunterlagen für ein Vorhaben an einem Standort in der Stadt Bad Fallingbostel von der obersten Landesplanungsbehörde im Hinblick auf mögliche Verfahrenseinleitung auf Vollständigkeit geprüft.

Die Stadt Burgdorf hat im Beteiligungsverfahren bereits die Unterlagen der Stadt Soltau und die der Gemeinde Bispingen erhalten. Die Stadtplanungsabteilung wird im Geschäft der laufenden Verwaltung jeweils eine Stellungnahme formulieren und darin ihre Bedenken zum Ausdruck bringen.