Nachtrag: 03.07.2008

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Der Rat lehnte mit 1 Ja-Stimme sowie 29 Nein-Stimmen den Antrag des Herrn Fleischmann vom 10.06.2008 ab.

 

 


Herr Fleischmann erläuterte seinen Antrag vom 10.06.2008. Seiner Ansicht nach hätte sein Antrag im Fachausschuss eine Mehrheit finden müssen, wenn man wirklich ein Fast-Food-Restaurant „An der Mösch“ hätte verhindern wollen. Es bestünde die Gefahr, dass die Ansiedlung eines Fastfood-Betreibers mit Autoschalter verheerende Auswirkungen für die gesamte südliche Weststadt habe. Niemand habe etwas gegen die Ansiedlung eines weiteren Handwerksbetriebes, wie dort bereits vorhanden. Die Problematik liege jedoch darin, dass ein Fastfood Restaurant bis spät in die Nacht geöffnet habe und so von einer erheblichen Ruhestörung für die Anwohner der Weststadt auszugehen sei. 

 

Ferner widerspreche er der Aussage der Verwaltung, das Einzelhandelskonzept für die Stadt Burgdorf sei nicht auf Gastronomiebetriebe anwendbar. Man könne seinen Antrag sehr wohl in das Einzelhandelskonzept einfließen lassen. Würde man im Gewerbegebiet „An der Mösch“ die Ansiedlung eines Fastfood-Betreibers zulassen, gefährde man ein bereits in der Innenstadt befindliches kleineres Fastfood-Unternehmen. In diesem Fall drohe ein Leerstand, welcher die Innenstadt betreffe. Wenn man die Innenstadt stärken wolle, müsse man in Folge dessen seinem Antrag zustimmen.

 

Abschließend bat er darum, die im Bauausschuss getroffene Entscheidung nochmals zu überdenken und für seinen Antrag zu stimmen.

 

Herr Baxmann verdeutlichte, dass über die Vorlage 2008 0376 -Antrag von Herrn Fleischmann „Das Linksbündnis“ vom 10.06.2008- bereits im Fachausschuss sowie im Verwaltungsausschuss eine Beschlussfassung erfolgte, so dass der Antrag als erledigt anzusehen sei. 

 

An Herrn Fleischmann gerichtet wies Herr Dr. Zielonka darauf hin, dass durch einen Beschluss des Rates ohne Weiteres nichts ausgeschlossen werden könne, es sei denn, die Stadt wäre Eigentümer des betroffenen Grundstückes. Richtig sei, dass die Nutzung in Baugebieten bzw. Gewerbegebieten beschränkt werden könne. Hierzu bedürfe es jedoch keines einfachen Beschlusses des Rates sondern um den Beschluss eines Bebauungsplanes als städtische Satzung. Herr Dr. Zielonka erläuterte kurz das Bebauungsplanverfahren. Anschließend stellte er fest, dass der von Herrn Fleischmann gestellte Antrag vom Grundsatz her als gegenstandslos zu betrachten sei. Dies würde jedoch den Interessen der Anwohner entgegenstehen, so dass es gleichwohl sinnvoll sei, an dieser Stelle auf die Problematik einzugehen. Zunächst stellte er fest, dass es nie Gegenstand der Beschlusslage im Fachausschuss gewesen sei, im Gewerbegebiet „An der Mösch“ ein Fastfood-Restaurant anzusiedeln.

Ein Punkt, welcher die Attraktivität des Gewerbegebietes erhöht hätte, wäre ein direkter Anschluss des Gewerbegebietes an die Bundesstraße B 188. Mit dieser Möglichkeit hätten  sich die politischen Gremien jedoch im Interesse der Anwohner intensiv auseinandergesetzt. Dies habe letztlich zu dem Ergebnis geführt, dass diese mögliche Aufwertung des Gewerbegebietes „An der Mösch“ unterblieben sei.

Man habe nunmehr alles Mögliche getan, sei aber an die gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden. Somit könne dem Antrag des Herrn Fleischmann nicht zugestimmt werden.

 

Herr Schrader gab an, er sei der Ansicht,  die Bevölkerung der Weststadt werde bereits dadurch entlastet, dass die direkte Anbindung an die Bundesstraße B 188 nicht gebaut werde. Er habe Herrn Fleischmann bereits in der Bauausschusssitzung mitgeteilt, dass diese Anbindung ein wesentlicher Punkt für den Investor sei und die FDP hierzu keine Zustimmung erteilen werde. Das Gewerbegebiet werde weiterhin über die bisherige Straßenanbindung zu erreichen sein. Dies stelle aus wirtschaftlicher Sicht für ein Fastfood-Restaurant nicht die geeignete Anbindung dar, so dass von dieser Seite kein Interesse an einer Ansiedlung zu erwarten sei.

 

Herr Obst erklärte, es sei lediglich eine Voranfrage eines Fastfood-Unternehmens erfolgt. Diese Voranfrage sei ferner nur unter der Bedingung einer Anbindung an die B 188 erfolgt. Da die direkte Anbindung jedoch nicht erfolgt, sei der Standort für solche Unternehmen völlig uninteressant geworden. Er warnte davor, die Stadt Burgdorf als Wirtschaftsstandort zu gefährden, in dem man Unternehmen, von denen ggf. eine erhöhte Lärmbelästigung ausgehe, von vornherein ablehne. Im übrigen sei die durch Herrn Fleischmann befürchtete Lärmbelästigung durch ein Fastfood-Restaurant etwas übertrieben. Herr Obst erklärte, die CDU-Fraktion werde dem Antrag des Herrn Fleischmann nicht zustimmen.

 

Herr Morich gab zu bedenken, man sollte froh sein, wenn solche bekannten Fastfood-Restaurants bereit seien, in Burgdorf zu investieren. Seiner Ansicht nach sei ein solches Unternehmen in der Nord-West Stadt eine Bereicherung für die Stadt, jedoch nicht im Gewerbegebiet „An der Mösch“. Im Anschluss daran begründete er seine Ansicht.

 

Herr Lüddecke erklärte, man könne lediglich auf die Verkehrsführung Einfluss nehmen, jedoch nicht die bestehenden gesetzlichen Grundlagen unbeachtet lassen. Er sei ebenfalls der Ansicht, dass ein solches Fastfood-Unternehmen aufgrund der fehlenden Anbindung ohnehin kein Interesse mehr an dem Standort „An der Mösch“ habe, da sich die Voranfrage auf eine solche Anbindung gestützt habe. Der Standort Nord-West sei für einen solchen Investor auf jeden Fall wirtschaftlicher.

 

Herr Unverzagt warnte davor, dass man bei einer sog. „Verhinderungspolitik“ auf allen Ebenen Gefahr laufe, zu einer absolut unternehmerfeindlichen Stadt zu werden. Hierdurch gefährde man die Stadt, da in einem solchen Falle kein Investor mehr bereit sei, sich in Burgdorf anzusiedeln und zu investieren. Hinsichtlich der Lärmbelästigung müsse man sich darüber im Klaren sein, dass man in einer pluralistischen Gesellschaft lebe, wobei jeder Mensch einen bestimmten Anteil an Lärm zu ertragen habe.

 

An Herrn Fleischmann gerichtet warf Frau Ethner ein, sie finde es unverschämt, dass Herr Fleischmann den Bürgerinnen und Bürgern der Weststadt suggeriere, der Bau eines Fastfood-Restaurants im Gewerbegebiet „An der Mösch“ stehe unmittelbar bevor.  Dies sei aus den genannten Gründen zur Zeit überhaupt nicht zu erwarten. Wenn dem so wäre, gehe sie davon aus, dass es der Verwaltung und insbesondere der Liegenschaftsabteilung gelingen würde, diesem Unternehmen den Standort Nord-West nahe zu bringen. Der Standort Nord-West verfüge zudem über eine hervorragende Anbindung sowie einen zu erwartenden starken Kundenzulauf.

 

Herr Rohde wies darauf hin, dass von Seiten der Bauverwaltung versichert worden sei, das besagte Fastfood-Unternehmen habe kein Interesse an dem Standort „An der Mösch“. Wenn dieses Unternehmen kein Interesse habe, so habe die Verwaltung versichert, gelte dies auch für vergleichbare Unternehmen. Ein Argument für diese Aussage der Verwaltung sei die fehlende Anbindung an die Bundesstraße gewesen. Aus diesem Grund habe er überhaupt kein Problem damit, dem Bebauungsplan zuzustimmen. Er sei davon überzeugt, dass sich dort kein solcher gastronomischer Betrieb ansiedeln werde. Von daher erübrige sich die ganze Diskussion. 

 

Herr Fleischmann erklärte, er lasse sich keine unternehmerfeindliche Haltung unterstellen. Sodann begründete er dies.

 

Herr Dr. Zielonka wies Herrn Fleischmann darauf hin, dass er seinen Antrag von vornherein anders hätte stellen müssen, nämlich in Form eines Änderungsantrages zum Bebauungsplanverfahren. Herr Fleischmann habe jedoch einen Antrag gestellt, den der Rat der Stadt in der Form gar nicht beschließen könne.

Des Weiteren sei das Gewerbegebiet „An der Mösch“ in der Vergangenheit für besagte Investoren nicht interessant gewesen und verliere aufgrund des Baues der neuen Bundesstraße B 188 weiter an Attraktivität. Der Standort Nord-West sei für Investoren wesentlich attraktiver.

 

Herr Hunze erklärte, er sei ebenfalls der Ansicht, dass der Antrag des Herrn Fleischmann  überholt sei und zudem ganz anders gestellt hätte werden müssen.

 

Herr Walter verwies im Anschluss darauf, dass dem Antrag des Herrn Fleischmann bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 07.07.2008 sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 08.10.2008 nicht zugestimmt worden sei. Eine erneute Überweisung in den Fachausschuss sowie den Verwaltungsausschuss sei daher nicht möglich.