Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Der Rat lehnte mit 1 Ja-Stimme, 1 Stimmenthaltung sowie 28 Nein-Stimmen dem Antrag des Herrn Fleischmann vom 26.06.08 ab.


Herr Fleischmann erläuterte seinen Antrag vom 26.06.2008. Er verwies auf die zu erwartende massive Anhebung der Gaspreise von bis zu 25 Prozent, sowie die bereits zu Beginn des Jahres erfolgte Anhebung der Strompreise durch die Stadtwerke Burgdorf. Diese hohen Preise seien durch nichts zu rechtfertigen und träfen vor allem Haushalte mit einem geringen Einkommen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rate daher dazu, die Erhöhung nicht zu zahlen und dagegen Widerspruch einzulegen. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale finde man hierzu entsprechendes Infomaterial. Er werde auf jeden Fall Widerspruch gegen die Erhöhung einlegen und keine Zahlung leisten. Er könne nur jedem raten, es ihm gleich zu tun. Bei dieser Erhöhung handele es sich um eine reine „Abzocke“. Er weise ferner darauf hin, dass nicht nur die Verbraucherschutzzentrale etwas für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt tun könne, sondern auch die gewählten Vertreter der Stadt Burgdorf, da die Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Burgdorf die Mehrheit habe und somit die Erhöhung verhindern könne.

 

Abschließend beantragte Herr Fleischmann, die Verweisung der Vorlage in den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen sowie in den Ausschuss für Soziales und der ausländischen Mitbürger.

 

An Herrn Fleischmann gerichtet wies Herr Hinz darauf hin, der Begriff Abzocke bedeute „eine überhöhte finanzielle Ausbeutung eines Kunden durch Wucher und/oder Betrug“ Herr Fleischmann unterstelle somit dem Rat der Stadt Burgdorf, man betrüge die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Dies sei eine Beleidigung für den Rat sowie den Verwaltungsausschuss.

Herr Hinz wies darauf hin, dass die Erhöhung der Energiepreise bereits in dem Fachausschuss für Wirtschaft und Finanzen eingehend debattiert worden sei. Herrn Fleischmann sei bereits mehrfach dargelegt worden, wie sich die Preise der Stadtwerke Burgdorf letztlich zusammensetzen würden. Er verdeutlichte, dass die Preise allein durch Monopole im Energiebereich vorgegeben werden. Dies träfe ohne Zweifel die Menschen in der Bevölkerung mit einem geringen Einkommen. Diese Tatsache könne man nicht wegdiskutieren. Man könne sich nicht über die Preise, welche auf dem Energiemarkt festgesetzt würden,  hinwegsetzen.

Im Anschluss verdeutlichte Herr Hinz den Sinn und Zweck der Gründung der Stadtwerke Burgdorf. Ein gewinnbringendes Arbeiten der Stadtwerke Burgdorf sei notwendig, um einen etwaigen Verkauf an einen der großen Energiekonzerne abzuwenden. In einem solchen Falle habe die Stadt keinerlei Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Energiepreise. Die Stadtwerke Burgdorf seien immer noch preisgünstiger als die großen Stromanbieter und im Übrigen immer bemüht, die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt so gering wie möglich zu halten. Des Weiteren unterliege man dem Netzbereich der Bundesnetzagentur, welche genau vorgebe, welche Rendite ein Stadtwerk im Netzbereich erreichen dürfe. Ferner würden die Preise durch das Kartellamt geprüft. Eine solche Überprüfung sei bereits ohne Beanstandungen erfolgt.

Weiterhin habe Herr Fleischmann nicht in seinem Antrag erwähnt, dass die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite darauf hinweise, dass die Erhöhung durch die Bürger zu tragen ist, wenn die Gas- bzw. Stadtwerke nachweisen können, dass die Preise bereits im Einkauf erhöht sind. Vor diesem Hintergrund seien die Behauptungen des Herrn Fleischmann nicht nachvollziehbar und unsinnig. Abschließend wies Herr Hinz darauf hin, dass  lediglich der Staat die Aufgabe habe, die Geldmittel an entsprechender Stelle zu erhöhen und die Bürger hierdurch zu entlasten.

 

An Herrn Fleischmann gerichtet erklärte Herr Baxmann, er habe ihm mehrfach angeboten, gemeinsam die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Stadtwerke Burgdorf und der Wirtschaftsbetriebe Burgdorf einzusehen. Ferner sei Herrn Fleischmann angeboten worden, einen Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Hiervon habe Herr Fleischmann bisher keinen Gebrauch gemacht. Sollte man dem Antrag des Herrn Fleischmann folgen, sei davon auszugehen, dass die Stadtwerke Burgdorf nicht mehr gewinnbringend arbeiten könnten und als Folge dessen verkauft werden müssten. In diesem Fall sei davon auszugehen, dass die Stadtwerke durch einen der großen Energiekonzerne übernommen würden. Somit sei mit noch höheren Kosten für Energie zu rechnen. Dies solle man bei der Diskussion nicht vergessen.

 

Frau Weilert-Penk erklärte, dass im Ausschuss für Soziales und ausländische Mitbürger bereits über einen Antrag des Herrn Fleischmann zu diesem Thema eingehend diskutiert worden sei. Die Beratungen seien sowohl innerhalb der Fraktion der SPD erfolgt als auch in dem Fachausschuss. Diese Diskussion habe man vor allem geführt, da man durchaus der Ansicht sei, dass die Erhöhung diejenigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt treffe, welche über ein geringes Einkommen verfügen, d.h. Langzeitarbeitslose, Arbeitslosengeld II- Empfänger und Rentner. Aus diesem Grund sei gemeinsam beschlossen worden, eine Resolution an die Bundesregierung zu verfassen, um dazu beizutragen, diese Personengruppe in eine bessere finanzielle Situation zu versetzen. Die Bundesregierung solle gebeten werden, die Situation insgesamt zu überdenken und die Regelbeträge für die ALG-II Empfänger zu erhöhen. Diese Verfahrensweise sei im Fachausschuss beschlossen worden. Frau Weilert-Penk erklärte, sie wolle an diesen Beschluss im Fachausschuss erinnern, damit nicht im  Raum stehen bliebe, es würde von Seiten des Rates nichts unternommen.

Man müsse die Angelegenheit differenziert betrachten und überlegen, welche Möglichkeiten dem Rat zur Verfügung stünden und welche Aufgaben den staatlichen Institutionen obliegen.

 

Herr Obst räumte ein, er könne den Ärger der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der gestiegenen Energiekosten durchaus verstehen. Er wies jedoch ebenfalls darauf hin, dass diese Preissteigerung nicht durch die Stadtwerke Burgdorf zu vertreten sei. Ferner sei der Vorwurf der „Abzocke“ durch die Stadtwerke Burgdorf nicht gerechtfertigt. Es sei notwendig, dass die Stadtwerke wirtschaftlich arbeiten. Von daher sei es erforderlich, die Preise anzuheben, da die Einkaufspreise ebenfalls gestiegen seien. Dem Antrag des Herrn Fleischmann könne die Fraktion der CDU daher nicht zustimmen und werde diesen aus den vorgenannten Gründen ablehnen.

 

Zunächst wies Herr Unverzagt darauf hin, dass die Stadtwerke Burgdorf den „Gesetzen des Marktes“ unterliegen. Des Weiteren habe die Stadt bereits eine Menge getan, um die Auswirkungen der allgemeinen Preissteigerung vor Ort etwas abzuschwächen, beispielsweise durch Zuschüsse für den Kauf von Schulbüchern pp. Die nunmehr bestehende Problematik resultiere aus Geschehnissen aus der Vergangenheit. Im Anschluss daran erläuterte er dies.

Abschließend erklärte Herr Unverzagt, er sei ebenfalls der Ansicht, dass eine Resolution an die Bundesregierung die einzige sinnvolle Lösung für diese Problematik sei. Des Weiteren gab er zu bedenken, dass die Ölreserven nicht unendlich seien. Eine größere Nachfrage ziehe folglich höhere Preise nach sich. Diese Preissteigerung träfe dann nicht nur die Menschen mit einem geringen Einkommen.

 

Herr Fleischmann erklärte, er sei nach wie vor der Ansicht, dass die Stadtwerke Burgdorf nicht „pleite“ gehen würden, wenn die Erhöhung nicht vorgenommen werde. Im Anschluss erläuterte er seine Ansicht dem Rat.

 

An Herrn Fleischmann gerichtet merkte Herr Lüddecke an, Herr Fleischmann unterstelle  dem Geschäftsführer der Stadtwerke als auch den Ratsfrauen und Ratsherren Dinge, welche durch diese nicht zu vertreten seien und auch nicht beeinflusst werden könnten. Er erläuterte nochmals die Ursachen für die steigenden Energiepreise. Herr Fleischmann müsse die Fakten endlich zur Kenntnis nehmen und dürfe dem Rat sowie den Stadtwerken keine „Abzocke“ unterstellen. Dies sei nicht der Fall.

Die Frage sei letztlich, wie man mit den gestiegenen Energiepreisen umzugehen habe. Ein Ansatz sei beispielsweise die von Frau Weilert-Penk angesprochene Abfassung einer Resolution an die Bundesregierung, welcher sich die Fraktion der FDP ebenfalls anschließe. Ein anderer Ansatz sei die Auflegung sogenannter Sozialfonds, aus denen ALG-II Empfänger bei entsprechenden Preiserhöhungen bezuschusst werden könnten. Hierzu verwies er auf ein Projekt der Stadt Celle und erläuterte dies kurz. Herr Lüddecke räumte ein, es gäbe eine Vielzahl solcher Ansätze, über die man beraten sollte, um zu einer sinnvollen Lösung zu gelangen. Dem Antrag des Herrn Fleischmann werde die Fraktion der FDP nicht zustimmen.

 

Herr Pilgrim verdeutlichte ebenfalls, dass die von Herrn Fleischmann getroffenen Anschuldigungen nicht richtig seien und erläuterte dies. Weiterhin verwies er auf die Prüfung der Stadtwerke durch Aufsichtsbehörden, insbesondere von Wirtschaftsprüfern. Er bekräftigte nochmals, dass die Stadtwerke lediglich die Kosten an die Kunden weitergeben würden, welche selbst an Mehrkosten beim Einkaufspreis zu zahlen seien. Dies geschehe sowohl mit einer zeitlichen Verschiebung als auch mit einer Reduzierung der erhöhten Einkaufspreise. Herr Pilgrim erklärte abschließend, er verwahre sich als Mitglied der Gesellschafterversammlung gegen Formulierungen wie „Abzocke“. Herr Fleischmann unterstelle den Versuch des Betruges. Dies sei eine Unverschämtheit.

 

Herr Alker räumte ergänzend ein, man könne hinsichtlich dieser Problematik dem Rat der Verbraucherschutzzentrale folgen. Alternativ bestehe jedoch auch die Möglichkeit der Nutzung alternativer Energieformen, wie beispielsweise einer sog. Pelletheizung.

 

Herr Schulz erläuterte nochmals die Beweggründe, welche seinerzeit zur Gründung der Stadtwerke Burgdorf führten. Im Übrigen habe sich der Rat bereits sehr intensiv mit dieser Problematik befasst. Herr Schulz bat um Verständnis, dass aus seiner Sicht die Überweisung in die Fachausschüsse nicht mehr notwendig sei. Er halte die Einreichung einer Resolution für sinnvoller und werde der Überweisung in die Fachausschüsse nicht zustimmen.

 

Herr Braun gab zu bedenken, dass die Stadtwerke Burgdorf Verluste erleiden würden, sollte man dem Antrag des Herrn Fleischmann folgen. In einem solchen Falle müssten die Stadtwerke durch Steuergelder mitfinanziert werden. Dies bedeute, dass alle Bürgerinnen und Bürger steuerrechtlich gleichmäßig beteiligt würden, egal welche Energieform sie nutzen und wie sparsam sie mit der Energie umgehen. Von daher habe der Antrag des Herrn Fleischmann erhebliche ökologische Nachteile.

 

Herr Walter wies Herrn Fleischmann darauf hin, dass gem. § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat jedes Ratsmitglied, mit Ausnahme der Fraktionssprecherinnen oder Fraktionssprecher, nur zweimal zur Sache sprechen dürfe.