Sitzung: 16.06.2025 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2025 1032
Die Mitglieder des Ausschusses
für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig bei einer Enthaltung
den folgenden empfehlenden Beschluss:
Über
vertragliche Vereinbarungen soll bei der Vermarktung der Baufelder im Baugebiet
Nordwestlich Weserstraße sichergestellt werden, dass die folgenden Vorgaben zur
Mindestanzahl an Kfz-Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge eingehalten werden:
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Wohngebäudetyp |
Mindestanzahl Kfz-Einstellplätze |
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Doppelhaus |
je
Doppelhaushälfte 2 Stellplätze1 |
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Reihenhaus |
je
Reihenhaus 2 Stellplätze1 |
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Mehrfamilienhaus |
grundsätzlich
1,5 Stellplätze je Wohnung, |
1 Die zwei Stellplätze können
auch hintereinander angeordnet werden.
Frau Borchers erläuterte die Vorlage. Auf Nachfrage von Herrn Müller erklärte sie, dass diese Forderung keine Abweichung von der bisher gängigen Praxis darstelle, da die Mindestanforderung immer zwei Einstellplätze gewesen sein. Auf die weitere Nachfrage von Herrn Müller, ob die Plätze nur für KFZ zur Verfügung stünden, antwortete Herr Fischer, dass es darum gehe, den Platz nachzuweisen, der dann auch zum Abstellen von Fahrrädern genutzt werden könne.
