Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig bei einer Enthaltung den folgenden empfehlenden Beschluss:

Über vertragliche Vereinbarungen soll bei der Vermarktung der Baufelder im Baugebiet Nordwestlich Weserstraße sichergestellt werden, dass die folgenden Vorgaben zur Mindestanzahl an Kfz-Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge eingehalten werden:

Wohngebäudetyp

Mindestanzahl Kfz-Einstellplätze

Doppelhaus

je Doppelhaushälfte 2 Stellplätze1

Reihenhaus

je Reihenhaus 2 Stellplätze1

Mehrfamilienhaus

grundsätzlich 1,5 Stellplätze je Wohnung,
bei Wohnungen geringer Größe bis 60 qm Wohnfläche 1 Stellplatz,
bei rollstuhlgerechten Wohnungen (nach DIN 18040) 1 Stellplatz

1 Die zwei Stellplätze können auch hintereinander angeordnet werden.


Frau Borchers erläuterte die Vorlage. Auf Nachfrage von Herrn Müller erklärte sie, dass diese Forderung keine Abweichung von der bisher gängigen Praxis darstelle, da die Mindestanforderung  immer zwei Einstellplätze gewesen sein. Auf die weitere Nachfrage von Herrn Müller, ob die Plätze nur für KFZ zur Verfügung stünden, antwortete Herr Fischer, dass es darum gehe, den Platz nachzuweisen, der dann auch zum Abstellen von Fahrrädern genutzt werden könne.