Beschluss: zur Kenntnis genommen

     


Frau Lilienthal stellte fest, dass Betreiber von Windkraftanlagen Kommunen mit 1 % der Mittel beteiligen könnten. Fraglich sei nun aus ihrer Sicht, ob Otze davon profitieren könne.

Herr Kugel gehe derzeit davon aus, dass diese Mittel dem Gesamthaushalt zugutekämen.

Antwort der Abt. Klimaschutz:

Es gibt zwei gesetzliche Grundlagen zur Beteiligung von Gemeinden an Windkraftanlagen an Land.

  1. EEG §6, nach diesem Bundesgesetz sollen Betreiber die Gemeinden mit 0,2 ct/kwh beteiligen
  2. NWindPVBetG §4, nach diesem Landesgesetz müssen Betreiber eine Abgabe, min. in Höhe der Sollvorgabe (0,2 ct/kwh) des EEG des Bundes an die betroffenen Gemeinden auszahlen. Darüber hinaus sind Betreiber zu einem Angebot einer weiteren finanziellen Beteiligung verpflichtet. Diese kann sehr unterschiedlich ausfallen und an verschiedenen Stellen ansetzen. Sie muss aber min. weitere 0,1 ct/kwh betragen.