Herr Peisker erkundigte sich nach der Maximalbelegung der Unterkunft.

Herr Kugel berichtete, dass in der Unterkunft derzeit bis zu 148 Personen untergebracht werden können. Die Zahl sei abhängig davon, ob Familien oder Einzelpersonen in den Wohneinheiten wohnen. Bei Bau der Unterkunft wurde sogar von einer Maximalbelegung von 296 Personen ausgegangen.

Herr Borrmann ergänzte, dass innerhalb der Wohneinheiten bis zu 8 Personen untergebracht werden könnten. Bei Familien müsse hierbei jedoch das Alter der Kinder mitberücksichtigt werden. Bei erwachsenen Personen sei jeweils ein Zimmer pro Person vorgesehen.

Hinsichtlich der Aufnahmequote der Stadt Burgdorf für Flüchtlinge berichtete Herr Borrmann, dass die ursprünglich bis zum 31.03.2025 geltende Aufnahmequote bis zum 30.09.2025 verlängert worden sei. Von den insgesamt 96 aufzunehmenden Personen wurden bereits 66 Personen nach Burgdorf zugewiesen. Damit seien noch 30 Personen aufzunehmen.