Sitzung: 22.04.2025 Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV 2025 0998
Beschluss:
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wird mit einem Stellenumfang
von 39 Wochenstunden zum 01.01.2026 nachbesetzt.
Neben der Gleichstellungsarbeit wird dabei als weitere Aufgabe die
Geschäftsführung des Präventionsrates auf der Stelle verortet.
Frau Vierke stellte die Beschlussvorlage ausführlich vor. Sie wies insbesondere darauf hin, dass das zusätzliche Aufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten „Bündnis für Familien“ inzwischen gut aufgestellt und eingerichtet sei. Daher sei eine interne Verlagerung dieser Aufgabe auf das Familienservicebüro oder die Koordinatorin der Frühen Hilfen gut vorstellbar.
Weiterhin sei die Einrichtung eines Präventionsrates als weiterer Schwerpunkt zu sehen. Hier sei der Gedanke, die nötigen Anteile für den Präventionsrat mit der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zu verbinden.
Die bisher fehlende und nicht notwendige Vertretungsregelung solle mit der künftigen Gleichstellungsbeauftragten auf den Weg gebracht werden.
Der Zeitplan schließe derzeit mit der Vorstellung, im September dieses Jahres eine Nachfolgerin berufen und eine Aufnahme der Arbeit zum 01.01.2026 sicherstellen zu können.
Frau Pape ergänzte, dass alle vorgelegten Unterlagen intern aufeinander abgestimmt seien. Eine Verknüpfung mit der Präventionsarbeit sei sehr gut vorstellbar. Auch eine Abgabe bestimmter Tätigkeiten auf eine ständige Vertreterin sei gut denkbar. Die Netzwerkarbeit mit dem „Bündnis für Familien“ sei eine wertvolle und erfolgreiche Aufgabe und mittlerweile auch auf einer anderen Ebene gut anzusiedeln. Der Zuwachs an Arbeit rechtfertige eine Stundenanzahl von 39 Wochenstunden.
Herr Höfner erklärte die grundsätzliche Zustimmung der CDU-Fraktion. Gleichzeitig erfragte er das Zustandekommen der Erhöhung der Wochenstunden trotz Wegfalles der Aufgabe im „Bündnis für Familien“.
Frau Vierke erklärte, Ziel sei, eine attraktive Stelle auszuschreiben, um auch gute Bewerbungen zu erhalten. Auch der Personalzuwachs im Laufe der Jahre rechtfertige einen Stellenumfang von 39 Wochenstunden. Auch der Aufbau des Präventionsrates wecke Erwartungen. Möglicherweise seien aber auch weniger Stunden vorstellbar.
Frau Baumgarten hob die wichtige Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten hervor. Sie erfragte, ob die Annahme richtig sei, dass die Stellvertretung eine halbe Stelle zwischen den Entgeltgruppen 9 und 11 TVöD ausmachen werde. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle sei aus ihrer Sicht nicht nötig, da diese bereits im Stellenplan enthalten sei, nur bisher nicht besetzt.
Frau Vierke stimmte diesen Aussagen insoweit zu.
Frau Meinig bedankte sich für die geleistete Aufbau- und Vernetzungsarbeit im Bereich „Bündnis für Familie“. Sie teile die Auffassung bezüglich einer möglichen Umorganisation dieses Aufgabengebietes. Es sei zudem wichtig, den Präventionsrat wieder ins Leben zu rufen.
Frau Neitzel hob die geleistete Aufbauarbeit von Frau Pape nochmals hervor.
Frau Meinig erfragte, ob auch die Erstellung des Integrationskonzeptes ein mögliches Aufgabengebiet der neuen Gleichstellungsbeauftragten sein könnte, um das Voranbringen zu beschleunigen.
Frau Paul berichtete, dass am 28.05.2025 das nächste Treffen des Arbeitskreises Integration zum weiteren Vorgehen bei der Erstellung des Integrationskonzeptes anstehe. Eine Verknüpfung mit der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sei nicht angedacht. Aus ihrer Sicht gehöre die Behandlung des Themas der möglichen Einrichtung eines Präventionsrates auch in den Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung.
Herr Bürgermeister Pollehn bekräftigte, dass der Fachausschuss zur gegebenen Zeit natürlich auch über die Einrichtung eines Präventionsrates zu beraten habe. Hier wurde zunächst der Zusammenhang mit der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten hergestellt. Zunächst seien jedoch weitreichende Vorbereitungen zu treffen. Gegenwärtig sei auch aus seiner Sicht eine attraktive Stelleausschreibung wichtig, um dementsprechende Bewerbungen zu erhalten. Die Position der Gleichstellungsbeauftragten müsse über die Stelle gestärkt werden. Der inhaltliche Teil könne im späteren Verlauf folgen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung fasste bei 8 Ja-Stimmen einstimmig folgenden empfehlenden