Herr Krüger, Anwohner aus der südlichen Weststadt, zeigte sich enttäuscht über den „Beschluss“, dass sich doch ein Fastfood-Restaurant in dem Gebiet ansiedeln darf. Des Weiteren wies er noch darauf hin, dass bereits Müll von anderen Fastfood-Restaurants in der Weststadt auf den Grünflächen entsorgt wird.

 

Weiterhin zeigte sich auch Frau Eppler, ebenfalls Anwohnerin der südlichen Weststadt, enttäuscht über den „Beschluss“. Sie äußerte ihren Unmut über den Vergleich von Kindergarten, Sportanlagen und einem Fastfood-Restaurant bezüglich des Lärmpotenzials. Ferner habe in einem Zeitungsartikel gestanden, dass das Gewerbegebiet Nordwest nur für örtliche Betriebe vorgesehen sei.

 

Hierzu entgegnete Herr Trappmann, dass eine gewisse Lärmbelastung in einem Gewerbegebiet zulässig sei. Die Betriebe müssten sich jedoch an bestimmte Obergrenzen halten. Im Gewerbegebiet An der Mösch lägen diese Obergrenzen niedriger, weil es sich um ein eingeschränktes Gewerbegebiet handele. Zum Gewerbegebiet Nord-West stellte Herr Trappmann klar, dass sich dort nicht nur örtliche Betriebe ansiedeln dürften. Die Flächen in dem geplanten Gewerbegebiet würden selbstverständlich auch auswärtigen Betrieben angeboten.

 

Frau Kegler, Anwohnerin der südlichen Weststadt, bemängelte, dass sich ein Supermarkt im Gewerbegebiet An der Mösch nicht ansiedeln könne, wohl aber ein Fastfood-Restaurant. Des Weiteren höre man das jetzige dort angesiedelte Gewerbe nicht.

 

Ebenfalls enttäuscht zeigte sich Herr Ehrenberg, Anwohner aus der südlichen Weststadt, über den gefassten „Beschluss“ und die grundsätzliche Betrachtung dieser Angelegenheit.

 

 

Herr Dr. Zielonka schloss den öffentlichen Teil um 17.58 Uhr.