Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Verkehr dem Verwaltungsausschuss, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen und dem Rat zu empfehlen, zu gegebener Zeit die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

 

(Anmerkung über die Niederschrift:

 

Bereich Nordstadt anhand aktuell vorliegender Daten aus der TV-Befahrung:

 

Für die in der Prioritätenliste aufgeführten 5 Maßnahmen: „Blücherstraße/Am Nassen Berg, Am Brandende, Vor dem Celler Tor Nord, Sudetenstraße/Papenkamp, Vor dem Celler Tor Mitte“ mit enthaltener Zustandsklasse 0 fallen voraussichtlich Ausführungskosten an für:

Kanalbau:          847.000,- €

Straßenbau:      486.000,- €

                             Summe:         1.333.000,- €

 

Bei Vergabe der Planungsleistungen ergeben sich Planungshonorare gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Zone III, Mindestsatz, für örtliche Bauleitung Mittelsatz, 5 % Nebenkosten) in Höhe von:

Kanalbau:          83.262,- €  gem. HOAI, § 56, Abs. 1

Straßenbau:      53.369,- €  gem. HOAI, § 56, Abs. 2

                             Summe:         136.631,- €

 

Die zusätzliche Leistung der Verwaltung für die Betreuung und Koordination wird mit 40 % der Planungskosten angesetzt auf:    54.652,- € und entspricht annähernd den vom KGSt. angesetzten Kosten eines Arbeitsplatzes nach TVöD 10 in Höhe von 56.700,- €.

 

 

 

Jahreskosten für das gesamte Stadtgebiet anhand der jährlichen Abschreibung:

 

Die zugehörigen Kosten bei Betrachtung des gesamten Stadtgebietes werden unter Ansatz der jährlichen Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert der Kanalisation, jedoch unter Berücksichtigung einer technischen Nutzungsdauer von 80 Jahren ermittelt; die hiermit einhergehenden Kosten für den Ausbau der betroffenen Straßen werden wiederum aus Erfahrung mit früheren Maßnahmen unter dem Ansatz ermittelt, dass 60 % der Kosten der Gesamtbaumaßnahme auf den Straßenbau und 40 % der Kosten der Gesamtbaumaßnahme auf den Kanalbau entfallen.

 

„Wiederbeschaffungszeitwert Kanal“, 80 Jahre ND (40%): 737.000,- €/a

Zugehörige Straßenbaukosten (60 %):                                 1.106.000,- €/a

Summe (100 %):                                                              1.843.000,- €/a

 

Bei Vergabe der Planungsleistungen ergeben sich Planungshonorare gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Zone III, Mindestsatz, für örtliche Bauleitung Mittelsatz, 5 % Nebenkosten) in Höhe von:

Kanalbau:          73.978,- €  gem. HOAI, § 56, Abs. 1

Straßenbau:      99.033,- €  gem. HOAI, § 56, Abs. 2

                             Summe:         173.011,- €

 

Die zusätzliche Leistung der Verwaltung für die Betreuung und Koordination wird mit 40 % der Planungskosten angesetzt auf:    69.205,- € und entspricht theoretisch annähernd 1 1/4 Arbeitsplätze nach TvöD 10. Mittelfristig sind somit 1-2 Stellen neu zu schaffen.)