Herr Philipps verlas eine Anfrage von Herrn Apel in Bezug auf die Inanspruchnahme externer Ingenieurleistungen bzw. Rechtsberatung und –betreuung. Er erklärte, dass beratende Ausschuss-Mitglieder grundsätzlich kein Anfragerecht hätten. Insofern habe sich auch Herr Walter als Ratsmitglied diese Anfrage zu eigen gemacht und um Beantwortung gebeten.

 

Herr Apel wies darauf hin, dass gerade größere Kommunen häufig Aufträge an Consultingfirmen vergeben. Der Nutzen entsprechender Gutachten stehe aber oft in keinem Verhältnis zum Preis. Er merkte an, dass es künftig häufiger vorkommen könne, dass kritische Nachfragen in Bezug auf externe Beratungsaufträge gestellt werden. Darauf sollte die Verwaltung vorbereitet sein.

 

Herr Philipps erklärte, dass die Stadt Burgdorf an die Vergabe von Aufträgen für externe Beratung sehr restriktiv herangehe. Grundsätzlich werde geprüft, ob die Leistungen nicht hausintern erbracht werden können.