Sitzung: 14.01.2025 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: vertagt
Vorlage: BV 2024 0940
Herr
Rienau und Herr
Siepe stellten den Entwurf des Vorreiterkonzepts zum Klimaschutz für die
Stadt Burgdorf vor.
Herr Rienau betonte, dass es um die nachhaltige Entwicklung der
Stadt voranzutreiben, gezielter Steuerungsmaßnahmen und Anreize in Bereichen
wie der Energieversorgung, der Elektromobilität und der Gebäudesanierung
brauche. Ein besonderer Fokus liege auf der Nutzung erneuerbarer Energien und
der Umstellung auf regenerative Heizsysteme, sowohl in privaten Haushalten,
aber auch in öffentlichen Gebäuden. Zusätzlich sei aber vor allem auch der
Ausbau der klimafreundlichen Mobilität und die Anpassung der bundesweiten Rahmenbedingungen
entscheidend für den Erfolg der Klimazielerreichung.
Herr Siepe präsentierte
den zweiten Teil und erklärte, dass u.a. die Energiebilanz der Stadt Burgdorf
sowie die Anteile der regenerativen Stromerzeugung am Stromverbrauch im Jahre
2020 und der Wärmeverbrauch der Verwaltung im Jahr 2022 betrachtet worden seien
sowie Szenarienbetrachtungen durchgeführt worden seien.
Herr Rienau präsentierte die konkreten Klimaschutzmaßnahmen und
nannte folgende Arbeitsschwerpunkte: Energetische Sanierung, Siedlungsentwicklung
Erneuerbare Energien, Mobilität und Konsum und weitere
Maßnahmen.
Herr Müller fragte, ob der Rat über die Klimaschutzmaßnahmen
informiert bzw. eingebunden werde und wie die Meinung der Fachleute zur
Reduzierung der Verbrenner sei. Weiterhin erkundigte er sich nach dem Stand der
kommunalen Wärmeplanung. Er erwähnte, dass auf einer Seite im Konzept die
Klimaneutralität in Burgdorf bis 2040 statt richtig 2035 erreicht werden solle,
was jedoch dem Ratsbeschluss widerspreche.
Herr Krüger antwortete, dass der o.g.
redaktionelle Fehler korrigiert werde, bzw. korrigiert wurde und jedes Jahr
regelmäßig den Rat über den Klimaschutz berichten werde. Außerdem müsse dieser
die einzelnen Maßnahmen beschließen.
Herr Krüger teilte weiterhin mit, dass
die Stadt Burgdorf selber in Bezug auf Verbrenner keine Regelungskompetenz
habe, da dies durch EU- und Bundesrecht geregelt sei. Jeder/ jeder, der ein
Auto erwerbe, das fossile Brennstoffe nutzt, kann dieses nach derzeitiger
Rechtslage auch weiterhin nutzen.
Zur kommunalen Wärmeplanung sei zu sagen, dass in
dieser Woche ein Abstimmungsgespräch zum Ausschreibungsverfahren bzw. zu den
Ausschreibungskriterien stattfinde. Es sei zu erwarten, dass die Erarbeitung
der Kommunalen Wärmeplanung im April starte und voraussichtlich im Frühjahr
2026 fertig sein werde. Danach ist noch ausreichend Zeit zur ausführlichen
Diskussion der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung, da Burgdorf diese erst
bis Ende 2026 vorlegen muss.
Herr Köneke forderte, dass öffentliche Mittel effektiv zur
Förderung des Klimaschutzes eingesetzt werden müssen. So sehe er die Förderung
von Solaranlagen als sinnlos an, da diese sich finanziell selbst trügen. Es
nutze nichts auf großen Ebenen zu diskutieren, wichtig sei es konkrete Projekte
zu finden und hier etwas für den Klimaschutz zu tun. Der Umbau der Rathäuser II
und III sei eine solche Maßnahmen.
Herr Fleischmann fragte, wie groß das Risiko sei, dass eine neue
Regierung beschließe, die kommunale Wärmeplanung nicht mehr durchzuführen.
Herr Krüger teilte mit, dass die
Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung für ein Mittelzentrum wie Burgdorf eine
Pflichtaufgabe gemäß NKLimaG ist; also allein schon nach Landesrecht
vorgeschrieben ist.
Herr Siepe ergänzte, dass die Klimaschutzziele des Bundes bis
2045 feststehen und die Bundesrepublik Deutschland sich vertraglich durch das
Pariser Abkommen gebunden habe , CO² zu mindern.
Herr Dr. Kaever war der Ansicht, dass Naturschutz auch Umweltschutz
sei. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, ob es in Burgdorf eine
Baumschutzsatzung gebe.
Herr Paul bat diesen Punkt in der nächsten Sitzung auf die
Tagesordnung zu nehmen.
Die Mitglieder
des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau vertagten die weitere
Beratung des Klimaschutzkonzeptes auf die nächste Sitzung des A-USB.
