Beschluss: vertagt

 

     


Herr Rienau und Herr Siepe stellten den Entwurf des Vorreiterkonzepts zum Klimaschutz für die Stadt Burgdorf vor.

Herr Rienau betonte, dass es um die nachhaltige Entwicklung der Stadt voranzutreiben, gezielter Steuerungsmaßnahmen und Anreize in Bereichen wie der Energieversorgung, der Elektromobilität und der Gebäudesanierung brauche. Ein besonderer Fokus liege auf der Nutzung erneuerbarer Energien und der Umstellung auf regenerative Heizsysteme, sowohl in privaten Haushalten, aber auch in öffentlichen Gebäuden. Zusätzlich sei aber vor allem auch der Ausbau der klimafreundlichen Mobilität und die Anpassung der bundesweiten Rahmenbedingungen entscheidend für den Erfolg der Klimazielerreichung.

Herr Siepe präsentierte den zweiten Teil und erklärte, dass u.a. die Energiebilanz der Stadt Burgdorf sowie die Anteile der regenerativen Stromerzeugung am Stromverbrauch im Jahre 2020 und der Wärmeverbrauch der Verwaltung im Jahr 2022 betrachtet worden seien sowie Szenarienbetrachtungen durchgeführt worden seien.

Herr Rienau präsentierte die konkreten Klimaschutzmaßnahmen und nannte folgende Arbeitsschwerpunkte: Energetische Sanierung, Siedlungsentwicklung

Erneuerbare Energien, Mobilität und Konsum und weitere Maßnahmen.

Herr Müller fragte, ob der Rat über die Klimaschutzmaßnahmen informiert bzw. eingebunden werde und wie die Meinung der Fachleute zur Reduzierung der Verbrenner sei. Weiterhin erkundigte er sich nach dem Stand der kommunalen Wärmeplanung. Er erwähnte, dass auf einer Seite im Konzept die Klimaneutralität in Burgdorf bis 2040 statt richtig 2035 erreicht werden solle, was jedoch dem Ratsbeschluss widerspreche.

Herr Krüger antwortete, dass der o.g. redaktionelle Fehler korrigiert werde, bzw. korrigiert wurde und jedes Jahr regelmäßig den Rat über den Klimaschutz berichten werde. Außerdem müsse dieser die einzelnen Maßnahmen beschließen.

Herr Krüger teilte weiterhin mit, dass die Stadt Burgdorf selber in Bezug auf Verbrenner keine Regelungskompetenz habe, da dies durch EU- und Bundesrecht geregelt sei. Jeder/ jeder, der ein Auto erwerbe, das fossile Brennstoffe nutzt, kann dieses nach derzeitiger Rechtslage auch weiterhin nutzen.

Zur kommunalen Wärmeplanung sei zu sagen, dass in dieser Woche ein Abstimmungsgespräch zum Ausschreibungsverfahren bzw. zu den Ausschreibungskriterien stattfinde. Es sei zu erwarten, dass die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung im April starte und voraussichtlich im Frühjahr 2026 fertig sein werde. Danach ist noch ausreichend Zeit zur ausführlichen Diskussion der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung, da Burgdorf diese erst bis Ende 2026 vorlegen muss.

Herr Köneke forderte, dass öffentliche Mittel effektiv zur Förderung des Klimaschutzes eingesetzt werden müssen. So sehe er die Förderung von Solaranlagen als sinnlos an, da diese sich finanziell selbst trügen. Es nutze nichts auf großen Ebenen zu diskutieren, wichtig sei es konkrete Projekte zu finden und hier etwas für den Klimaschutz zu tun. Der Umbau der Rathäuser II und III sei eine solche Maßnahmen.

Herr Fleischmann fragte, wie groß das Risiko sei, dass eine neue Regierung beschließe, die kommunale Wärmeplanung nicht mehr durchzuführen.

Herr Krüger teilte mit, dass die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung für ein Mittelzentrum wie Burgdorf eine Pflichtaufgabe gemäß NKLimaG ist; also allein schon nach Landesrecht vorgeschrieben ist.

Herr Siepe ergänzte, dass die Klimaschutzziele des Bundes bis 2045 feststehen und die Bundesrepublik Deutschland sich vertraglich durch das Pariser Abkommen gebunden habe , CO² zu mindern.

Herr Dr. Kaever war der Ansicht, dass Naturschutz auch Umweltschutz sei. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, ob es in Burgdorf eine

Baumschutzsatzung gebe.

Herr Paul bat diesen Punkt in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau vertagten die weitere Beratung des Klimaschutzkonzeptes auf die nächste Sitzung des A-USB.