Einstimmig fasste der Rat folgenden Beschluss:
a)
„Der Rat
nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
-
der in der Zeit vom 02.10.2007 bis 17.10.2007
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
-
der mit Schreiben vom 27.09.2007 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in der Zeit vom 18.03.2008 bis 18.04.2008
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
-
der mit Schreiben vom 07.03.2008 durchgeführten
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt
die in der Begründung, Teil 3, beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b)
Satzungsbeschluss:
Der Rat
beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und
der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 7-01 mit örtlichen
Bauvorschriften „Nördlich Stockwiesen“ in der Fassung vom 16.05.2008 als
Satzung.
Der Rat
beschließt dem Bebauungsplan beizufügen
-
die Begründung in der Fassung vom 16.05.2008 und
-
die zusammenfassende Erklärung, die in der
Begründung wiedergegeben ist.