Einstimmig fasste der Rat der Stadt Burgdorf folgenden Beschluss:
„ Der Rat
der Stadt Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 28100.672000 in
Höhe von 30.860,00 € zu“.
Herr Strecker erläuterte die Vorlage.