Mit 32
Ja-Stimmen fasste der Rat nachfolgenden Beschluss
a) Der
Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
-
der in der Zeit vom 30.10.2007 bis 13.11.2007
durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
-
der mit Schreiben vom 25.10.2007 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in der Zeit vom 18.03.2008 bis 18.04.2008
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
-
der mit Schreiben vom 07.03.2008 durchgeführten
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt
die in der Begründung, Teil 3, beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Satzungsbeschluss:
Der Rat
beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und
der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 5-12 mit örtlichen
Bauvorschriften „Nördlich Worthstraße“ in der Fassung vom 30.04.2008 als
Satzung.
Der Rat
beschließt dem Bebauungsplan beizufügen
-
die Begründung in der Fassung vom 30.04.2008 und
- die zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung wiedergegeben ist, wobei in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan unter Ziff. 6.1 auf Seite 21 der letzte Satz mit der Formulierung: „ Diese Beschränkung gilt auch für das WA 3, hier allerdings aufgrund von nachbarlichen Belangen (s.a. Begründung zu Gebäudehöhen).“ ersatzlos gestrichen wurde.