Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit 32 Ja-Stimmen fasste der Rat nachfolgenden Beschluss

 

a)      Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

 

-       der in der Zeit vom 30.10.2007 bis 13.11.2007 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 25.10.2007 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-       der in der Zeit vom 18.03.2008 bis 18.04.2008 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 07.03.2008 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 3, beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

b)      Satzungsbeschluss:

 

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 5-12 mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Worthstraße“ in der Fassung vom 30.04.2008 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-         die Begründung in der Fassung  vom 30.04.2008 und

-         die zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung wiedergegeben ist, wobei in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan unter Ziff. 6.1 auf Seite 21 der letzte Satz mit der Formulierung: „ Diese Beschränkung gilt auch für das WA 3, hier allerdings aufgrund von nachbarlichen Belangen (s.a. Begründung zu Gebäudehöhen).“ ersatzlos gestrichen wurde.