Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Burgdorf nahm den Inhalt der Vorlage zur Kenntnis und stellte fest, dass die gem. § 89 Abs. 1 NGO vorgeschriebene Unterrichtung des Rates erfolgt ist.

 

 


Herr Fleischmann bemängelte eine außerplanmäßige Ausgabe hinsichtlich der Leasingkosten eines Dienstwagens des Herrn Bürgermeisters i.H.v. 953,95 € und verwies auf ein seinerzeit initiiertes Projekt „Teilauto“. Herr Baxmann habe vor seiner Amtszeit zugesagt, er werde sich im Falle seiner Wahl dafür einsetzen, dass die Stadt dieses Projekt unterstütze und folglich auf einen eigenen Dienstwagen für den Bürgermeister verzichten. Vor diesem Hintergrund werde er der Vorlage nicht zustimmen.

 

An Herrn Fleischmann gerichtet hob Herr Baxmann hervor, der Dienstwagen stehe allen Mitarbeitern der Stadtverwaltung für Dienstfahren zur Verfügung, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht oder nur mit zeitlichen Einschränkungen möglich sei.