Beschluss:

 

 


Herr Pilgrim verlas die Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf vom 05.06.2008 bezüglich der Auswirkungen der geänderten Landesförderung (einschließlich Bundesmittel) für die Schaffung von Krippenplätzen. Vorab einigte man sich darauf, dass Herr Pilgrim jede einzelne der insgesamt sechs Fragen verlesen und Herr Strecker die Frage danach beantworteten solle.

 

Frage 1: Wie viele Krippenplätze sollen insgesamt zusätzlich zu den bestehenden in Burgdorf eingerichtet werden bzw. wie viele zusätzliche Tagesmütter sollen vorgehalten werden, um die geforderte Platzzahl zu erreichen, die den vom Gesetzgeber geforderten 35 % der Ein- bis Dreijährigen entspricht?

 

Herr Strecker wies zunächst darauf hin, dass die mit Vorlage Nr. 0296 aus 2008 vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung die Empfehlung enthalte, eine Versorgungsquote für 35 % aller Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren mit Krippenplätzen bis zum Jahr 2013 anzustreben.

Eine Quote von 35 % aller Kinder im Alter von ein bis drei Jahren entspreche derzeit 153 Krippenplätzen. Eine Betreuung von Kindern im Alter unter einem Jahr solle durch ein ausreichendes Angebot von Tagespflege sichergestellt werden. Bei der Tagespflege gebe es unterschiedliche Bedarfe wie die Betreuung über Tag für Kinder unter einem Jahr, die Abdeckung von Randzeiten und die Abdeckung von speziellen Zeiten für Kindergartenkinder entsprechend den jeweiligen Teilzeitarbeitszeiten der betreffenden Eltern. Dies vorausgeschickt wolle er nunmehr die erste Frage beantworten.

 

Zusätzlich zu den derzeit vorhandenen 35 Krippenplätzen (Stand 31.05.2008) stünden zum 01.08.2008 weitere 37 Plätze zur Verfügung. Die Versorgung erhöhe sich damit auf 72 Plätze. Mit dem Neubau des Kindergartens Nordwest entstünden im kommenden Jahr weitere 30 Krippenplätze. Sodann umfasse das Angebot 102 Plätze und damit rd. 2/3 der möglichen Sollzahl von 153 Plätzen.

Weitere Krippenplätze könnten ab dem Jahr 2010 geschaffen werden.

 

Bei der Tagespflege werde eine Quote von 50 Tagespflegepersonen mit insgesamt 90 Plätzen angestrebt. Nach Abschluss des derzeit laufenden Lehrgangs für Tagespflegepersonen stünden dann 29 Tagespflegepersonen mit 68 Plätzen zur Verfügung. Eine Ausweitung dieses Angebotes sei abhängig von der Bereitschaft, sich als Tagespflegeperson dem Jugendamt zur Verfügung zu stellen.

 

 

Frage 2: Nach der angeblich geänderten Förderung durch das Land Niedersachsen ist nicht mehr davon auszugehen, dass die Förderung dem tatsächlichen Bedarf vor Ort entspricht. Es soll vielmehr das Geld auf die Städte und Gemeinden nach der Zahl der Geburten im Jahre 2005 verteilt werden. Ist diese Information zutreffend?

 

Herr Strecker bestätigte dies. Er gab an, dass 731 Geburten (= Zahl der unter 3-jährigen nach dem Stand 31.12.2005) zu Grunde gelegt wurden, dies bedeute ein Budget des Landes für die Förderung von Krippen für die Jahre 2008 bis 2013 von 788.258,00 €. Dies entspreche einem jährlichen Budget von rd. 138.000 €.

Der Kindertagestättenbedarfsplan sehe einen Bedarf von 153 Krippenplätzen (35 % der 1-unter 3-jährigen) vor. Zur Zeit seien 35 Plätze vorhanden, weitere 67 Plätze seien mit Hilfe des Landeszuschusses bis 2009 geschafft worden. Somit würden noch 51 Krippenplätze fehlen.

Für die geplanten 67 neuen Plätze würden insgesamt 675.500 € Landeszuschüsse verbraucht (Umbau: 37 Plätze a`5.000,00 € /Platz zzlg. 1.500,00 € /Platz für Inventar, Neubau: 30 Plätze à 13.000,00 €/Platz zzgl. 1.500,00 €/Platz für Inventar). Von dem Gesamtbudget von 788.258,00 € verbleibe somit ein Restbetrag in Höhe von 112.758,00 €. Mit diesem Betrag könnten weitere 18 Plätze durch Umbau geschaffen werden. Die noch fehlenden 33 Krippenplätze müssten somit ohne Landeszuschüsse hergestellt werden.

 

Frage 3: Welche finanziellen Auswirkungen hat diese Regelung auf die von der Stadt Burgdorf bisher ermittelten Zuschüsse?

 

Herr Strecker erklärte, ein Ausfall einer kompletten Neubauförderung für 33 Plätze würde eine Summe von rd. 478.500,00 € bedeuten. Bei Schaffung von Kinderkrippenplätzen durch Umbauten würde der rechnerische Ausfall 214.500,00 € betragen.

 

Frage 4: Gilt die Änderung auch für die Förderung der Betriebskosten?

 

Nach Angaben von Herrn Strecker gebe es über die Förderung der Betriebskosten bisher keine Aussagen des Landes.

 

Frage 5: Können wir das bisher geplante Investitionsvolumen für die Schaffung neuer Krippenplätze aus Sicht der Verwaltung finanzmäßig aufrecht erhalten und muss hier eine zeitliche Streckung – als Auswirkung der Förderrichtlinien – vorgenommen werden?

 

Herr Strecker erklärte, dass die derzeit beschlossenen Maßnahmen ohne Landesmittel geplant worden seien (die Förderhöhe stand bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2008 noch nicht fest). Eine Streckung der Maßnahmen sei deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

Frage 6: Sind durch die geänderten Landes-Förderrichtlinien Auswirkungen auf die Zuschuss-Praxis der Region zu erwarten? Wird die Region überhaupt noch aus eigenen Mitteln Krippenplätze fördern?

 

Herr Strecker teilte mit, dass bei der Region Hannover derzeit über eine mögliche Streichung der Zuschüsse für die Schaffung von Krippenplätzen diskutiert werde. Eine klare Aussage hierzu gebe es bisher jedoch nicht.

 

Anschließend ergänzte Herr Baxmann die Ausführungen des Herrn Strecker. Er wolle noch einmal deutlich die Verantwortlichkeiten benennen. Zwischen dem Bund, dem Land sowie den Kommunen sei eine Vereinbarung getroffen worden, das Tagesbetreuungsausbaugesetz finanziell mit einer Summe von 12 Milliarden € zu unterstützen. Hierbei sollte eine Drittelung der Kosten vorgenommen werden (je 4 Milliarden € für Bundes-, Landes- und Kommunalebene). Der Bund komme seiner Verpflichtung vorbildhaft nach. Die Kommunen hätten unter dem Vorbehalt, dass auch das Land seinen Verpflichtungen gerecht werde, zugesagt, die Leistung dieser Summe zu erbringen, wo hingegen das Land Niedersachsen nur bereit sei, sich mit 5 % statt der eigentlichen 33 % an dieser Maßnahme zu beteiligen. Dies halte er für politisch unverantwortlich, da das Land Niedersachsen seiner Verpflichtung hierdurch nicht ansatzweise gerecht werde.

Weiterhin verwies er auf das weitere Verfahren, wonach zukünftig auch der Bund und die Länder für Betriebsausgaben Mittel zur Verfügung stellen sollen. Auch hier gehe man von einer Drittelung der Kosten aus. Da sich das Land jedoch bereits bei dem ersten Gesetz aus der Verantwortung gezogen habe, könne man davon ausgehen, dass dies auch bei dem neu zu verabschiedenden Gesetz der Fall sein dürfte. Dies dürfte zur Folge haben, dass die Kommunen die Kosten allein zu tragen hätten.