Der Rat stimmte dem Antrag des Herrn Fleischmann für „Das Linksbündnis Burgdorf“ gem. § 7 der Geschäftsordnung mehrheitlich nicht zu. Die Tagesordnung wurde einstimmig ohne Änderung beschlossen.


Herr Walter eröffnete die Sitzung, begrüßte alle Anwesenden, insbesondere den Vertreter der Presse, und stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 

Herr Leppert stellte den Antrag, die Ratssitzung aus Anlass des Fußballspieles der Deutschen Mannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 für 40 Minuten zu unterbrechen.

 

Herr Baxmann erklärte, dies sei rechtlich nicht möglich, so dass eine Abstimmung über diesen Antrag nicht erforderlich sei.

 

Im Übrigen wurde dem Antrag des Herrn Leppert von der Mehrheit der Ratsfrauen und Ratsherren nicht zugestimmt.

 

Herr Walter verwies auf einen Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung des Herrn Fleischmann für „Das Linksbündnis Burgdorf“ und bat darum zu entscheiden, ob dieser Antrag als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden soll.

Ergänzend zu dem Dringlichkeitsantrag verlas Herr Walter eine Stellungnahme der Verwaltung vom 13.06.2008 und verwies auf die in diesem Zusammenhang erwähnten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg (VG Oldenburg, Beschluss vom 19.06.2002) sowie des Verwaltungsgerichts Arnsberg (VG Arnsberg, Urteil vom 06.09.1988). Des Weiteren verwies er auf die gesetzlichen Vorgaben in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (§ 57 Abs. 1 Satz 1 NGO und § 59 NGO).