Sitzung: 12.11.2024 Ausschuss für Jugendhilfe und Familie
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV 2024 0873
Frau Gersemann führt in die Haushaltsthematik ein. Der Schwerpunkt des Haushaltes liege klar im Bereich „Kinder, Jugend und Familie“. Der Ausschuss trage eine große Verantwortung. Burgdorf könne sich glücklich schätzen, ein eigenes Jugendamt vorhalten zu können. Mit dem erst kürzlich neu verhandelten Jugendhilfekostenausgleich und der geringeren Regionsumlage aufgrund des eigenen Jugendamtes sei der finanzielle Rahmen stabil. Der Entwurf des Haushaltes zeichne jedoch im Hinblick auf die Transfererträge ein sehr düsteres Bild. Die Erträge seien äußerst zaghaft angesetzt worden und es fehlten an etlichen Stellen Angaben zu den Vorjahren. Offenkundig seien die Planungen mit großer Vorsicht vorgenommen worden.
Herr Kugel bekräftigt die steigenden Kosten mit einer Investition in die Zukunft durch Bildung und Betreuung. Laut der Veranschlagungsgrundsätze habe die Verwaltung die Kosten, die bekannt seien, berechnet. Bei unbekannten Positionen habe man vorsichtige Schätzungen vornehmen müssen. Veränderungen würden bei Bekanntwerden in Listen abgebildet und der Politik bekanntgegeben.
Frau Gersemann bittet um Ergänzung der fehlenden Ziffern und Erläuterungen.
Herr Kugel erläutert ausführlich die in der Anlage beigefügten Präsentationen. Der Schwerpunkt liege im Bereich Kinder und Betreuung. Dem zu erwartenden Haushaltssicherungskonzept sei aus diesem Bereich kein Vorschlag zu entnehmen. Die Betriebskostenabrechnungen der städtischen Kitas aus den Jahren 2022 und 2023 seien in einer Zusammenfassung sehr übersichtlich dargestellt worden; diese gehe dem Ausschuss in Kürze per Mail zu.
Die Schuldenlage sei insgesamt bedenklich. Übergeordnete Stellen beteiligten sich nicht in dem Maße an den Kosten, wie es zu erwarten sei. Zuschüsse vom Land würden pauschaliert und stichtagsbezogen abgerechnet. Die Kommunen investierten daher immer mehr auf eigene Rechnung. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen sollte daher dringend überdacht und neu aufgestellt werden.
Investitionsprogramm:
Die Investitionskosten der Kita Ramlingen-Ehlershausen (S. 18) würden sich erst nach der Leistungsphase 4 ergeben. Der Rat werde zu gegebener Zeit entsprechend informiert. Bei den Kitas der freien Träger (S. 20) seien u.a. Erstausstattungen vorgesehen.
Stellenplan:
Die zusätzliche Vollzeitstelle für die Mobile Jugendhilfe sei enthalten.
Hinsichtlich der Ausbildung des Studiengangs „Soziale Arbeit“ habe man in der Vergangenheit im Bereich der Jugendhilfe Anerkennungspraktikant*innen für ein Jahr eingesetzt. Die Zeit sei inzwischen auf ein halbes Jahr verkürzt worden. Dies sei nicht mehr sinnbringend, da die Einarbeitung bereits viel Zeit verschlinge. Die Verwaltung habe daher beschlossen, künftig Studierende von Dualen Studiengängen der Sozialen Arbeit zu beschäftigen. Diese seien ca. 20-25 Stunden pro Woche in der Verwaltung eingesetzt und würden eine echte Unterstützung des Teams bedeuten. Es bestehe die Hoffnung, dieses Personal dauerhaft an die Stadt binden zu können.
Die sogenannten „Leerstellen“ sorgten dafür, dass die Verwaltung personalwirtschaftlich handlungsfähig bleibe, wenn Kolleginnen wegen Schwangerschaft und/oder Erziehungszeiten oder sonstiger längerfristiger Gründe ausfielen.
Frau Meinig begrüßt eine Berichtigung der fehlenden Angaben, um die Ausführungen nachvollziehbarer zu machen. Es ginge vor allem um größere Maßnahmen. Hinsichtlich der städtischen Kitas sei die Stadt – insbesondere was die Qualität anginge – sehr gut aufgestellt. Eine verbesserte Refinanzierung durch das Land sei wünschenswert. Die Stadt habe zudem den großen Vorteil, eine eigene Soziale Gruppe zu betreiben. Auch die Notwendigkeit für die zusätzliche Stelle im Bereich der Mobilen Jugendhilfe wird unterstrichen. Ein Ansatz für Streichungen von Ausgaben sei in diesem Bereich nicht gegeben.
Frau Baumgarten lobt ebenfalls die Angebote durch die Stadt, die über das gesetzliche Maß hinausgingen. Im Stellenplan finde sich eine Stelle für ein/e Ganztagskoordinatoren/in, der/die die Organisation der Ganztagsangebote in den Ferienzeiten vornehme. Sie fragt nach, ob die Tätigkeit in Vollzeit wahrzunehmen sei, da der Aufgabenbereich überschaubar sei.
Herr Kugel erläutert, dass alle Schulen Ganztags-Angebote erstellten. Diese würden teils durch die Schulen, teils durch städtische Mitarbeiter*innen und teilweise auch durch Träger angeboten werden. Die Schulen seien verpflichtet, eine täglich 8-stündige Betreuung zu gewährleisten. Die Randzeiten seien aufzufüllen. Ein Koordinator/eine Koordinatorin sei daher für das gesamte Jahr zuständig und habe vielfältige Aufgaben. Ob die Stelle letztlich in Voll- oder Teilzeit besetzt werde, könne noch nicht gesagt werden.
Herr Spiegl möchte wissen, ob es bei den Kitas eine Abweichungstoleranz hinsichtlich der Neuverschuldung gebe.
Herr Pollehn führt aus, dass eine Verzögerung von Kita-Neubauten oder -modernisierungen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten führe. Die Kommunalaufsicht sehe ebenfalls die Notwendigkeit der Maßnahmen. Sie dringe daher eher auf eine Verlängerung der zeitlichen Schiene. Nachteil sei, dass hiermit oftmals Preissteigerungen einhergingen.
Der Ausschuss bekundet einvernehmlich, dass die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 abschließend behandelt sind.