Beschluss:

Die 7. Änderung der Satzung der Stadt Burgdorf über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege - Kindertagespflegesatzung - vom 13.06.2024 wird in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2024 0868 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung erlassen.


Frau Ehmcke-Schaaf erläutert die beabsichtigten Änderungen der Satzung. Es habe sich herausgestellt, dass sich durch die derzeitig geltende Satzung Ungleichgewichte ergäben, denen begegnet werden müsse. Die Berechnungstabellen seien angepasst worden. Der Begriff „Vorbereitungszeit“ sei durch „Verfügungszeit“ ersetzt worden, um eine Gleichstellung im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) zu erreichen.

Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Einstimmig ergeht folgender empfehlender