Beschluss:

In Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf 2023 (Vorlage BV 2023 0489) werden das vorhandene Angebot an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeplätzen sowie der Bedarf und der weitere erforderliche Ausbau gem. der Anlage zu dieser Vorlage festgestellt.

Die in der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2024 / 2025 aufgeführten Maßnahmen werden beschlossen:

-      Unter dem Gesichtspunkt der Kinderzahlenentwicklung und der Umsetzung der Maßgaben von BV 2024 0725 (Qualitätssteigerung durch Gruppenreduzierung) wird der Ausbau der bestehenden und bereits geplanten Krippenkapazitäten um zusätzliche 30 Plätze (2 Gruppen) vorangetrieben.

-      Unter dem Gesichtspunkt der Kinderzahlenentwicklung und der Betreuung auswärtiger Kinder wird aktuell kein weiterer, über die bisherigen Planungen hinausgehender Ausbau der Kindergartenkapazitäten vorangetrieben. Unter dem Gesichtspunkt der Entlastung bestehender Einrichtungen sowie der Planung von baulicher Ertüchtigung bestehender Einrichtungen wird im Einzelfall ein weiterer Ausbau geprüft, sofern sich hierfür günstige Ausbaugelegenheiten ergeben.

-      Der Hortausbau wird vorerst nicht weiter betrieben. Sofern sich ergibt, dass der Ganztagsanspruch im Grundschulalter in Niedersachsen vorrangig über Hortangebot zu erfüllen ist, werden die Planungen diesbezüglich vorangetrieben.

 Eine Ausfertigung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2024 / 2025 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls erklärt.


Herr Kugel erläutert, dass die Planung diesmal für 2 Jahre ausgelegt sei. In Zusammenarbeit mit den Trägern Acribo, St. Nikolaus, St. Pankratius und der Firma S & S Projektentwicklung GmbH sei die Stadt 2026 in der glücklichen Lage, allen Kindern Plätze in einer Kita oder Krippe anbieten zu können. Zusammen mit der Kindertagespflege als gleichwertigem Angebot könne die Stadt ein reichhaltiges Angebot offerieren.

Frau Gersemann erkundigt sich nach dem vorerst nicht weiter betriebenen Hortausbau.

Herr Kugel teilt mit, dass es sich bei dem Hortbedarf um Kinder im Grundschulalter handele. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) sehe vor, dass zum 01.08.2026 den Kindern im Grundschulalter aufsteigend ab Klasse 1 ganztägige Betreuungsmöglichkeiten in der Schule und während der Ferien durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe angeboten werden. Derzeit ist offen, ob durch noch ausstehendes Landesrecht eine 4-wöchige Nicht-Betreuungszeit vorgesehen werde.

Frau Gersemann ergänzt, dass derzeit noch die rechtlichen Grundlagen vom Land Niedersachsen fehlten. Wenn diese feststünden, würden die Kooperationspartner mit ihrer Arbeit beginnen können. Die zu erwartenden Kosten könnten zur Zeit noch nicht benannt werden. Ggfs. werde das Projekt noch um 2 Jahre verschoben werden.

Frau Meinig lobt den formulierten Beschlussvorschlag, da viele Dinge noch ungeklärt seien und die Formulierungen entsprechend gewählt worden seien.

Herr Kugel macht deutlich, dass ein Doppelangebot nach Möglichkeit vermieden werden solle.

Herr Spiegl fragt sich, warum sich der Bund, der die Ganztagsbetreuung fordert, nicht an den Kosten beteilige. Eine finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Bundesmittel sei mehr als wünschenswert. Er würde gern wissen, ob die Versorgungslage mit Kita-Plätzen ab 2026 auskömmlich sei.

Frau Ehmcke-Schaaf erläutert, dass das Defizit an Kita-Plätzen je nach Planungsstand der beteiligten Träger sukzessive abgebaut werde.

Herr Kugel teilt die Wunschvorstellung einer Beteiligung an den Kosten durch den Bund. Die Realität sehe leider anders aus. Aufgrund des Föderalismus sei es dem Bund nur über die Länder möglich, sich finanziell zu beteiligen.

Herr Spiegl erkundigt sich nach Fördermitteln durch das Land.

Dies bleibe Herrn Kugel zufolge zunächst abzuwarten.

Herr Pollehn gibt zu bedenken, dass jede Kommune unterschiedlich ausgestattet sei. Der Bund gehe davon aus, dass die Kommunen diese Aufgabe bewältigen könnten. Eine finanzielle Ausstattung durch Fördermittel sei hier unabdingbar, damit die Kosten nicht wieder an den Kommunen „hängenblieben“.

Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Einstimmig ergeht folgender empfehlender