Sitzung: 14.11.2024 Ortsrat Otze
Beschluss:
Das Protokoll vom 26.09.2024 wird genehmigt.
Herr Raguse sprach die in der letzten
Sitzung genannten Planungskosten i.H.v. 700.000 € an. Herr Pollehn erläuterte, dass es
zusätzlich einen Übertrag von 2024 auf 2025 geben könnte. Der zur Verfügung
stehende Betrag beläuft sich auf knapp 200.000 €. Die Höhe des Übertrags wurde
bisher nicht festgelegt. Grundsätzlich sind Vorbereitungen noch für 2025 vorgesehen
und der Beginn der Planungen für 2026. Hierfür werden, wie in der letzten
Sitzung bereits erläutert, Haushaltsmittel eingestellt.
Herr Meyer ergänzte, dass die Grundschule Otze (Mensa/ Sporthalle) in einer Neubewertung der Projekte in Kategorie 2 priorisiert worden sei.
Redaktioneller Nachtrag zum Protokoll vom 26.09.2024:
1.
Herr
Meyer sprach die
Verkehrssituation vor der Schule an (Anlage 3 des Protokolls vom 26.09.2024,
Punkt 10). Er bat um Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen (30er Zone).
Antwort Abteilung Tiefbau:
Hier hat die
Streckenkontrolle die beiden Piktogramme aufgenommen und an den zuständigen
Kollegen weitergeleitet. Sobald die Witterung es zulässt, werden diese erneuert.
1.
Eine
Einwohnerin sprach die
Verkehrssituation vor der örtlichen Fleischerei an. Rund um die Mittagszeit
würden viele parkende Fahrzeuge, Radfahrer sowie der übliche fließende Verkehr
zu gefährlichen Situationen führen.
Herr
Meyer bestätigte, dass ein Vor-Ort-Termin geplant gewesen sei. Dieses Vorhaben
werde mit der Verkehrsbehörde erneut angegangen.
Antwort Abteilung Tiefbau –
Ergänzung zur Antwort im Protokoll zur Sitzung 26.09.24:
Zwischenzeitlich hat die
Verkehrsbehörde der Region Hannover bestätigt, dass
vor der Fleischerei die Straßenbreite zu gering ist, um dort zu parken.
Der
Schutzstreifen kann nicht zur verbleibenden Restfahrbahnbreite hinzugerechnet
werden, da dieser nur im absoluten Ausnahmefall von Kraftfahrzeugen befahren
werden darf.
Das
bedeutet, dass an dieser Örtlichkeit ein gesetzliches Halteverbot besteht.
In gesetzlich geregelten
Situationen wird es von der Verkehrsbehörde in der Regel abgelehnt, dies durch
das Aufstellen von z. B. Halteverboten zusätzlich kenntlich zu machen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Halteverbot durch die Ordnungsabteilung
kontrollieren zu lassen.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden
