Beschluss:

Das Protokoll vom 26.09.2024 wird genehmigt.     


Herr Raguse sprach die in der letzten Sitzung genannten Planungskosten i.H.v. 700.000 € an. Herr Pollehn erläuterte, dass es zusätzlich einen Übertrag von 2024 auf 2025 geben könnte. Der zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf knapp 200.000 €. Die Höhe des Übertrags wurde bisher nicht festgelegt. Grundsätzlich sind Vorbereitungen noch für 2025 vorgesehen und der Beginn der Planungen für 2026. Hierfür werden, wie in der letzten Sitzung bereits erläutert, Haushaltsmittel eingestellt.

Herr Meyer ergänzte, dass die Grundschule Otze (Mensa/ Sporthalle) in einer Neubewertung der Projekte in Kategorie 2 priorisiert worden sei.

Redaktioneller Nachtrag zum Protokoll vom 26.09.2024:

1.    Herr Meyer sprach die Verkehrssituation vor der Schule an (Anlage 3 des Protokolls vom 26.09.2024, Punkt 10). Er bat um Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen (30er Zone).

Antwort Abteilung Tiefbau:

Hier hat die Streckenkontrolle die beiden Piktogramme aufgenommen und an den zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald die Witterung es zulässt, werden diese erneuert.

1.    Eine Einwohnerin sprach die Verkehrssituation vor der örtlichen Fleischerei an. Rund um die Mittagszeit würden viele parkende Fahrzeuge, Radfahrer sowie der übliche fließende Verkehr zu gefährlichen Situationen führen.

Herr Meyer bestätigte, dass ein Vor-Ort-Termin geplant gewesen sei. Dieses Vorhaben werde mit der Verkehrsbehörde erneut angegangen.

Antwort Abteilung Tiefbau – Ergänzung zur Antwort im Protokoll zur Sitzung 26.09.24:

Zwischenzeitlich hat die Verkehrsbehörde der Region Hannover bestätigt, dass vor der Fleischerei die Straßenbreite zu gering ist, um dort zu parken.

Der Schutzstreifen kann nicht zur verbleibenden Restfahrbahnbreite hinzugerechnet werden, da dieser nur im absoluten Ausnahmefall von Kraftfahrzeugen befahren werden darf.

Das bedeutet, dass an dieser Örtlichkeit ein gesetzliches Halteverbot besteht.

In gesetzlich geregelten Situationen wird es von der Verkehrsbehörde in der Regel abgelehnt, dies durch das Aufstellen von z. B. Halteverboten zusätzlich kenntlich zu machen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Halteverbot durch die Ordnungsabteilung kontrollieren zu lassen.

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden