Sitzung: 11.11.2024 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV 2024 0879
Beschluss:
Die 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burgdorf (Hebesatzsatzung) wird
in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2024 0879 ergebenden (und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung beschlossen.
Die Vorlage zur Änderung der Hebesatzsatzung wird von Herrn Hammermeister unter Verwendung einer Präsentation (Anlage 3) ausführlich erläutert.
Herr Nijenhof weist darauf hin, dass der Vorlage zugestimmt werden muss, da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt. Darüber hinaus erkundigt er sich, ob die Eigentümerinnen und Eigentümer künftig regelmäßig die Objektdaten an das Finanzamt übermitteln müssen. Herr Hammermeister erläutert, dass ihm nach aktuellem Kenntnisstand diesbezüglich keine entsprechenden Regelungen bekannt sind.
Herr Twesten ergänzt, dass die Bescheide hierzu am 07.01.2025 versendet werden. Herr Nijenhof spricht den Wunsch aus, dass diese Informationen öffentlich zugänglich gemacht und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Antwort über das Protokoll:
Die relevanten Informationen
sind bereits verfügbar. Da die Hebesätze einstimmig im Ausschuss beschlossen
und wahrscheinlich auch am 21.11.2024 im Rat beschlossen werden, können die
Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Steuerabteilung anfragen, wie hoch ihre
Steuer ab 2025 ausfallen wird, wenn diese dies schon vorher erfahren möchten.
Die Abteilung wird hierzu Auskunft erteilen.
Frau Buhndorf war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten fasst einstimmig folgenden empfehlenden
