Vor der Sitzung fand eine Ortsbesichtigung der Eiche auf dem Grundstück Marktstr. 3 statt. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr stimmte der Kündigung des Vertrages zu. Er bat um Auskunft, ob noch weitere Verträge dieser Art vorhanden sind (Antwort über Niederschrift: Nein).

 

Frau Leykum fragte nach, ob die nachfolgenden Eichen im städtischen Eigentum sind:

 

1 Eiche Höhe Büromarkt Baumgarten

(Antwort über Niederschrift: Stadt)

 

2 Eichen vor der Fahrschule Am Celler Tor

(Antwort über Niederschrift: Stadt)

 

1 Eiche auf dem Vorplatz der Gaststätte Kupferkanne

(Antwort über Niederschrift: privat)

 

Herr Herbst teilte mit,

 

a)    zum Schloss wurde über den Parkplatz Mühlenstraße / Schloss eine neue Feuerwehrzufahrt angelegt. Dafür mussten ein Parkplatz rückgebaut und eine Hecke zurückgenommen werden. Für die Kirchengemeinde ist im Zuge des Umbaus der Unteren Marktstraße vorgesehen, sie direkt über die Marktstraße zu erschließen.

 

b)    Die Förderung des Stadtstraßenrückbaus (EFRE-Mittel) wird wie folgt beantragt:

 

       Umbau Hann. Neustadt

Antrag auf vorzeitigen Vorhabensbeginn wird gestellt.

 

       Stadtstraßenumbau

8 Einzelanträge auf Förderung werden gestellt. Anträge auf vorzeitigen Vorhabensbeginn sind aufgrund der Vielzahl lt. dem Zuschussgeber nicht möglich, obwohl hier auch kurzfristig die weiteren Planungsaufträge zu vergeben sind.

 

Mit der Antragstellung wird eine Höchstfördersumme festgelegt. D. h., sollte z. B. der Rathausplatz mit 200.000 € beantragt werden, der Ausbau aber tatsächlich 250.000 € kosten, wird die Förderung nur auf die beantragten 200.000 € erfolgen.

 

Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

Im Rahmen der EFRE-Förderung besteht ein Kumulierungsverbot, das bedeutet, dass für eine Maßnahme nicht weitere Förderanträge z. B. GVFG gestellt werden dürfen. Von daher ist bei den nachfolgenden Maßnahmen zu entscheiden, ob ein Antrag nach EFRE oder GVFG gestellt wird.

 

Für den Kreisverkehrsplatz Hochbrücke / Bahnhofstraße werden GVFG-Mittel beantragt, da der Zuschuss mit 60 % höher liegt als der EFRE-Zuschuss (50 %).

 

Für den Bereich Bahnhofstraße sind lediglich die Parkplätze nach GVFG förderfähig. Deshalb erfolgt hier für die gesamte Maßnahme in der Bahnhofstraße ein Zuschussantrag nach EFRE.

 

Für die Buskaps in der Unteren Marktstraße wird ebenfalls ein Antrag nach EFRE gestellt, da die Erfahrung zeigt, dass oft nicht genügend GVFG-Fördermittel nach dem Haltestellenprogramm zur Verfügung stehen, so dass die Fördersumme z. B. 2007 nur bei ca. 30 % lag.

 

c)    Als Anlage 1 zur Niederschrift sind die Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen beigefügt.

 

d)    Durch den Bau der B 188n im Bereich der Sorgenser Mühle werden die Radfahrer auf einem ca. 100 m langen Teilstück des Weges „Im Radhop“, der unbefestigt ist, geführt. Um eine lückenlose Verbindung für Radfahrer und auch Fußgänger von der Straße ‚Vor dem Celler Tor’ bis zur Verbindungsstraße Burgdorf – Otze zu schaffen, soll dieses Teilstück in einer Breite von 2,00 m gepflastert werden. Haushaltsmittel werden über den Haushalt 2009 angemeldet.

 

e)    Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde u. a. der Abbau des Spielplatzes „Im Stillen Winkel“ beschlossen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass sowohl das in der Nähe gelegene Heilpädagogische Zentrum der Lebenshilfe als auch die Schule am Wasserwerk den Spielplatz regelmäßig mit Kindergruppen besuchen. Daher wird vorgeschlagen, auf den Rückbau zu verzichten.

 

       Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag zu, bat aber den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen zu beteiligen.

 

f)     Auf Anregung des ADFC soll die Grünanlage (Beet) an der Lichtsignalanlage Friederikenstraße aufgegeben und die Fläche gepflastert werden. Damit kann die Aufstellfläche – insbesondere während der Stosszeiten für die Schüler – vergrößert werden.

 

g)    Der Nahverkehrsplan 2008 wird voraussichtlich in der Sitzung des Regionsausschusses am 24.06.08 beschlossen. Die Verwaltung wird über das Ergebnis anschließend berichten.