Beschluss: zur Kenntnis genommen

     


Frau Vierke erläuterte den aktuellen Sachstand zur Aufnahmeverpflichtung von ausländischen Flüchtlingen und machte nochmals deutlich, dass die Mehrzweckhalle Schillerslage nur im Notfall als vorübergehende Unterkunft für die Flüchtlingsunterbringung in Anspruch genommen werden soll.

Aus diesem Grunde werde derzeit von der Stadt Burgdorf die baurechtlichen Vorgaben für die Nutzung der Mehrzweckhalle Schillerslage als Notunterkunft für Geflüchtete geprüft. Diese Vorbereitungen seien notwendig, damit im Bedarfsfall schnell reagiert werden könne.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Nutzung als Notunterkunft für Geflüchtete jedoch nicht geplant und kann zumindest bis 31.03.2025 nahezu ausgeschlossen werden.

Herr Reißer machte nochmals deutlich, dass eine Sanierung der Mehrzweckhalle, sofern diese nicht mehr für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt werden muss, erfolgen sollte.

Der Leiter der Sportabteilung teilte mit, dass im kommenden Jahr die Bachelorarbeiten der Studenten nach einer Ortsratssitzung vorgestellt werden. Vielleicht können davon einige Ideen bei der Sanierung umgesetzt werden.