1.       Ausweitung der Tempo 30 Zone in Schillerslage

Herr Reißer bat um Prüfung, ob die Tempo 30 Zone in Schillerslage auf die gesamte Ortsdurchfahrt ausgeweitet werden kann. Er wies dabei auf eine entsprechende Gesetzesänderung hin, wonach dieses möglich sei.

Antwort der Tiefbauabteilung:

Die Verkehrsbehörde der Region Hannover hat mitgeteilt, dass eine Rechtmäßigkeit zur Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nach aktueller Rechtslage nicht gegeben ist. Diese soll durch die Verkehrsbehörde geprüft werden, sobald die neue Gesetzeslage zur StVO beschlossen und veröffentlicht wurde.

2.       Kreuzungsbereich „alte B3“

Ein Einwohner wies auf den sehr gefährlichen Kreuzungsbereich der alten B3 hin.

3.       Parkplatzsituation in Schillerslage

Herr Reißer erklärte, dass aufgrund von gesetzlichen Planungsänderungen bei Bauvorhaben keine Stellplätze mehr auf den privaten Grundstücken ausgewiesen werden müssen. Er befürchtet, dass dann immer mehr in den öffentlichen Straßenseitenraum ausgewichen werde. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge werde es dadurch immer schwieriger, die Straßen zu passieren. Hier müssten kurzfristige Lösungen geschaffen werden.

4.       Verlängerung des Fußweges bis zum neuen Feuerwehrhaus

Frau Wietfeldt wies darauf hin, dass die Verlängerung des Fußweges bis zum neuen Feuerwehrhaus (nördlicher Gehweg Rapsfeld bis zur Kreuzung) noch nicht hergestellt worden sei.

Antwort der Tiefbauabteilung:

Für die Herstellung der Verlängerung des Gehweges bis zur Zufahrt des Feuerwehrparkplatzes, einschließlich beidseitige Anbindung an die Straße „Alt Engenser Weg“, ist mit Kosten in Höhe von insgesamt rund 16.000,- € zu rechnen. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht direkt zur Verfügung. Die Möglichkeit, auf eingesparte Haushaltsmittel anderer Maßnahmen zurückzugreifen und der mögliche Ausführungsumfang werden geprüft. Sollte eine Umsetzung in vollem Umfang nicht möglich sein, soll dieses vor Ausführung kommuniziert werden.

5.       Wulbeck (Ende Alt Engenser Weg)

Frau Wietfeldt erkundigte sich, warum die Furt mit Balken begradigt worden sei. Mit Pferden käme man nicht mehr dadurch. Frau Gawlik erklärte, dass diese Balken dazu dienen, dass das Ufer nicht weiter absackt.

6.       Baumschutzsatzung in der Region Hannover

Herr Bührke informierte darüber, dass die Region Hannover eine neue Baumschutzsatzung für das Fällen von Bäumen auf privaten Grundstücken erlassen hat. Danach ist für das Fällen von Bäumen ab 1 m Höhe mit einem Stammumfang von mind. 1 m eine Genehmigung von der Region Hannover einzuholen. Frau Vierke wies darauf hin, dass es sich hierbei um eine Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz handelt. Diese neue Regelung kann auf der Infoseite der Region Hannover eingesehen werden. Für städtische Bäume gilt weiterhin die bisherige Regelung für die Baumfällung.

Auf die Frage von Herrn Bührke, ob auch für Burgdorf eine Baumschutzsatzung erlassen werden soll, erwiderte Frau Vierke, dass es sich hierbei lediglich um einen Unterpunkt bei der Ideensammlung bezüglich des Klimaschutzes handelt.

         Ergänzung der Tiefbauabteilung:

Da es in Burgdorf keine Baumschutzsatzung gibt, gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und die von der Naturschutzbehörde der Region Hannover erlassenen Regelungen für Baumfällungen. Die Regelungen der Region Hannover sind auf der Internetseite der Stadt Burgdorf verlinkt und über das Stichwort „Baumfällungen“ zu finden