Sitzung: 19.09.2024 Ortsrat Schillerslage
1. Ausweitung der Tempo 30 Zone
in Schillerslage
Herr Reißer bat um Prüfung, ob die Tempo 30 Zone in Schillerslage
auf die gesamte Ortsdurchfahrt ausgeweitet werden kann. Er wies dabei auf eine
entsprechende Gesetzesänderung hin, wonach dieses möglich sei.
Antwort der Tiefbauabteilung:
Die Verkehrsbehörde der Region Hannover hat
mitgeteilt, dass eine Rechtmäßigkeit zur Ausweitung der
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nach aktueller Rechtslage nicht gegeben
ist. Diese soll durch die Verkehrsbehörde geprüft werden, sobald die neue
Gesetzeslage zur StVO beschlossen und veröffentlicht wurde.
2. Kreuzungsbereich „alte B3“
Ein Einwohner wies auf den sehr gefährlichen Kreuzungsbereich der
alten B3 hin.
3. Parkplatzsituation in
Schillerslage
Herr
Reißer
erklärte, dass aufgrund von gesetzlichen Planungsänderungen bei Bauvorhaben
keine Stellplätze mehr auf den privaten Grundstücken ausgewiesen werden müssen.
Er befürchtet, dass dann immer mehr in den öffentlichen Straßenseitenraum
ausgewichen werde. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge werde es dadurch immer
schwieriger, die Straßen zu passieren. Hier müssten kurzfristige Lösungen
geschaffen werden.
4. Verlängerung des Fußweges bis zum
neuen Feuerwehrhaus
Frau
Wietfeldt
wies darauf hin, dass die Verlängerung des Fußweges bis zum neuen Feuerwehrhaus
(nördlicher Gehweg Rapsfeld bis zur Kreuzung) noch nicht hergestellt worden
sei.
Antwort
der Tiefbauabteilung:
Für die Herstellung der Verlängerung des Gehweges bis
zur Zufahrt des Feuerwehrparkplatzes, einschließlich beidseitige Anbindung an
die Straße „Alt Engenser Weg“, ist mit Kosten in Höhe von insgesamt rund
16.000,- € zu rechnen. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht direkt zur
Verfügung. Die Möglichkeit, auf eingesparte Haushaltsmittel anderer Maßnahmen
zurückzugreifen und der mögliche Ausführungsumfang werden geprüft. Sollte eine
Umsetzung in vollem Umfang nicht möglich sein, soll dieses vor Ausführung
kommuniziert werden.
5. Wulbeck (Ende Alt Engenser Weg)
Frau
Wietfeldt erkundigte
sich, warum die Furt mit Balken begradigt worden sei. Mit Pferden käme man
nicht mehr dadurch. Frau Gawlik erklärte, dass diese Balken dazu dienen,
dass das Ufer nicht weiter absackt.
6. Baumschutzsatzung in der Region
Hannover
Herr
Bührke
informierte darüber, dass die Region Hannover eine neue Baumschutzsatzung für
das Fällen von Bäumen auf privaten Grundstücken erlassen hat. Danach ist für
das Fällen von Bäumen ab 1 m Höhe mit einem Stammumfang von mind. 1 m eine
Genehmigung von der Region Hannover einzuholen. Frau Vierke wies darauf
hin, dass es sich hierbei um eine Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz
handelt. Diese neue Regelung kann auf der Infoseite der Region Hannover
eingesehen werden. Für städtische Bäume gilt weiterhin die bisherige Regelung
für die Baumfällung.
Auf
die Frage von Herrn Bührke, ob auch für Burgdorf eine Baumschutzsatzung
erlassen werden soll, erwiderte Frau
Vierke, dass es sich hierbei lediglich um einen Unterpunkt bei der
Ideensammlung bezüglich des Klimaschutzes handelt.
Ergänzung der Tiefbauabteilung:
Da
es in Burgdorf keine Baumschutzsatzung gibt, gelten die Vorgaben des
Bundesnaturschutzgesetzes und die von der Naturschutzbehörde der Region
Hannover erlassenen Regelungen für Baumfällungen. Die Regelungen der Region
Hannover sind auf der Internetseite der Stadt Burgdorf verlinkt und über das
Stichwort „Baumfällungen“ zu finden