Frau Vierke teilte Folgendes mit:

1.            Geschwindigkeitsauswertungen in Schillerslage

Herr Reißer erklärte, dass die Einwohner und Einwohnerinnen in Schillerslage selbst keinen Zugriff auf die Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Schillerslage haben und diese daher auch nicht auslesen können. Er bat darum, dass die Geschwindigkeitsauswertungen weiterhin von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Frau Vierke sagte dieses zu.

Antwort der Tiefbauabteilung:

Zur nächsten Ortsratssitzung als auch zukünftig 2 mal im Jahr werden die Messergebnisse zur Verfügung gestellt.

2.       Baugebiet „Hornweg“

Mit der Bekanntmachung im elektronischem „Amtsblatt für die Region Hannover“ (ElenA) ist am 13.06.2024 die 67. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam geworden und der Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ in Kraft getreten.*

Nach der Beschlussfassung über die Kriterien zur Auswahl der Grundstückserwerber/-innen, Verkaufsbedingungen und den Verkaufspreis (BV 2024 0769) im Verwaltungsausschuss am 11.06.2024 haben die Vorbereitungen für die Vermarktung begonnen mit dem Ziel möglichst zum Ende dieses Jahres mit der Vermarktung beginnen zu können.

Die Erschließung der Grundstücke (Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Zufahrtsbereiche als Voraussetzung für einen Baubeginn) erfolgt aufgrund der erforderlichen Vorbereitung unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Randbedingungen (z.B. Brut- und Setzzeit) voraussichtlich frühestens im 4. Quartal 2025. Bis dahin wird die Fläche landwirtschaftlich bewirtschaftet.

*Die FNP-Änderung ist im Internet unter:

Bauen und Wirtschaft / Stadtentwicklung / Bauleitpläne & Satzungen / Flächennutzungsplan / Rechtswirksame FNP-Änderungen

https://www.burgdorf.de/regional/bauleitplanung/67-fnp-aenderung-hornweg--902000238-20500.html?plantyp=f&titel=67.+FNP-%C3%84nderung+%28Hornweg%29

und der Bebauungsplan unter:

Bauen und Wirtschaft / Stadtentwicklung / Bauleitpläne & Satzungen / Bebauungspläne / Rechtskräftige B-Pläne

https://www.burgdorf.de/regional/bauleitplanung/hornweg-902000216-20500.html?plantyp=b&titel=Hornweg

einzusehen.

3.       Schulwegplanung von Schillerslage zur neuen RBG

Herr Reißer teilte mit, dass ca. 15 Kinder für den Schulweg zur neuen RBG die Straße „Wolfskuhlen“ nutzen. Da es sich hierbei um einen „unsicheren“ Schulweg handelt (auch kein Winterdienst), äußerte er den Wunsch nach entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 70 vom Ortsausgang Schillerslage in Richtung Burgdorf. Frau Wietfeldt fügte hinzu, dass auch keine Beleuchtung vorhanden sei. Außerdem wird die Straße „Wolfskuhlen“ von vielen Fahrzeugen genutzt, die dort gar nicht langfahren dürften.

Frau Vierke erklärte, dass aufgrund von fehlenden Personalressourcen sowie anderen vorrangigen Projekten die gewünschte Querungshilfe nicht zeitnah hergestellt werden könne. Weiterhin sicherte sie aber ihre Unterstützung für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu.

Antwort der Tiefbauabteilung:

Bei der Verkehrsbehörde der Region Hannover soll kurzfristig ein Antrag auf Ausweisung von Tempo 70 gestellt werden. Bei der Beurteilung   des Antrages durch die Verkehrsbehörde fließen die Beschaffenheit, die Breite und der Zustand der Straße sowie mögliche Gefährdungen ein. Zur Beurteilung der gefahrenen Geschwindigkeiten ist die Aufstellung       des Seitenradars vorgesehen.

Auf Grund der geringen Frequentierung der Straße sind die Kosten für         eine Ausleuchtung der Straße mit Materialkosten von rund 80.000,- € zzgl. Aufwand zur Errichtung und die winterdienstliche Betreuung unangemessen hoch. In der dunklen Jahreszeit sind deshalb ausgeleuchtete und winterdienstlich betreute Routen wie z.B. die Route: „Schillerslager (Land)straße/ Höhenweg/Bahnbrücke/Blücherstraße/ Wasserwerksweg“ zu bevorzugen.