Sitzung: 19.09.2024 Ortsrat Schillerslage
Frau Vierke teilte Folgendes mit:
1. Geschwindigkeitsauswertungen
in Schillerslage
Herr Reißer erklärte, dass die
Einwohner und Einwohnerinnen in Schillerslage selbst keinen Zugriff auf die
Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Schillerslage haben und diese daher
auch nicht auslesen können. Er bat darum, dass die Geschwindigkeitsauswertungen
weiterhin von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Frau Vierke sagte dieses zu.
Antwort
der Tiefbauabteilung:
Zur
nächsten Ortsratssitzung als auch zukünftig 2 mal im Jahr werden die
Messergebnisse zur Verfügung gestellt.
2. Baugebiet „Hornweg“
Mit der Bekanntmachung im elektronischem „Amtsblatt für die Region
Hannover“ (ElenA) ist am 13.06.2024 die 67. Änderung des Flächennutzungsplans
wirksam geworden und der Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ in Kraft getreten.*
Nach der Beschlussfassung über die Kriterien zur Auswahl der
Grundstückserwerber/-innen, Verkaufsbedingungen und den Verkaufspreis (BV 2024
0769) im Verwaltungsausschuss am 11.06.2024 haben die Vorbereitungen für die
Vermarktung begonnen mit dem Ziel möglichst zum Ende dieses Jahres mit der Vermarktung
beginnen zu können.
Die Erschließung der Grundstücke (Herstellung der Ver- und
Entsorgungsleitungen sowie der Zufahrtsbereiche als Voraussetzung für einen
Baubeginn) erfolgt aufgrund der erforderlichen Vorbereitung unter
Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Randbedingungen (z.B. Brut- und
Setzzeit) voraussichtlich frühestens im 4. Quartal 2025. Bis dahin wird die
Fläche landwirtschaftlich bewirtschaftet.
*Die FNP-Änderung ist im Internet unter:
Bauen und Wirtschaft / Stadtentwicklung / Bauleitpläne & Satzungen / Flächennutzungsplan / Rechtswirksame FNP-Änderungen
und der Bebauungsplan unter:
Bauen und Wirtschaft / Stadtentwicklung / Bauleitpläne & Satzungen / Bebauungspläne / Rechtskräftige B-Pläne
https://www.burgdorf.de/regional/bauleitplanung/hornweg-902000216-20500.html?plantyp=b&titel=Hornweg
einzusehen.
3. Schulwegplanung von Schillerslage zur neuen RBG
Herr
Reißer
teilte mit, dass ca. 15 Kinder für den Schulweg zur neuen RBG die Straße
„Wolfskuhlen“ nutzen. Da es sich hierbei um einen „unsicheren“ Schulweg handelt
(auch kein Winterdienst), äußerte er den Wunsch nach entsprechenden
Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 70 vom
Ortsausgang Schillerslage in Richtung Burgdorf. Frau Wietfeldt fügte
hinzu, dass auch keine Beleuchtung vorhanden sei. Außerdem wird die Straße
„Wolfskuhlen“ von vielen Fahrzeugen genutzt, die dort gar nicht langfahren
dürften.
Frau
Vierke erklärte, dass aufgrund von fehlenden
Personalressourcen sowie anderen vorrangigen Projekten die gewünschte
Querungshilfe nicht zeitnah hergestellt werden könne. Weiterhin sicherte sie
aber ihre Unterstützung für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu.
Antwort der Tiefbauabteilung:
Bei der Verkehrsbehörde der Region
Hannover soll kurzfristig ein Antrag auf Ausweisung von Tempo 70 gestellt
werden. Bei der Beurteilung des Antrages durch die Verkehrsbehörde fließen
die Beschaffenheit, die Breite und der Zustand der Straße sowie mögliche
Gefährdungen ein. Zur Beurteilung der gefahrenen Geschwindigkeiten ist die
Aufstellung des
Seitenradars vorgesehen.
Auf Grund der geringen Frequentierung
der Straße sind die Kosten für eine Ausleuchtung der Straße mit
Materialkosten von rund 80.000,- € zzgl. Aufwand zur Errichtung und die
winterdienstliche Betreuung unangemessen hoch. In der dunklen Jahreszeit sind
deshalb ausgeleuchtete und winterdienstlich betreute Routen wie z.B. die Route:
„Schillerslager (Land)straße/ Höhenweg/Bahnbrücke/Blücherstraße/ Wasserwerksweg“ zu bevorzugen.