Herr Fleischmann bedankte sich, dass er im Ausschuss angehört werde und seinen Antrag einbringen dürfe.

Er äußerte, dass er im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen erst etwas zu seinem Antrag sagen durfte, nachdem der Ausschuss sich bereits eine Meinung gebildet hatte.

Sein Antrag auf ermäßigte Energiepreise stütze sich auf die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (2003/54 EG), die in Burgdorf nicht angewandt werde. Die ermäßigten Preise für die Strom- und Gaszufuhr sollen nicht nur Hartz IV-Empfängern zugute kommen, sondern auch anderen Personen mit geringem Einkommen. Herr Funke von den Stadtwerken habe sogenannte Sozialtarife abgelehnt, da die Stadtwerke "arm" seien und Verluste verzeichnen würden. Bei der Stromlieferung müsste bereits "draufgezahlt werden". Hierzu meinte Herr Fleischmann, dass die Stadtwerke als Wirtschaftsbetrieb dies in Kauf nehmen müssten. Herr Fleischmann wies darauf hin, dass bei der Strom- bzw. Gasversorgung mit 27 % bzw. 25 % Erhöhung zu rechnen sei mit der Folge, dass die Energieversorgung immer häufiger wegen Zahlungsschwierigkeiten der Kunden eingestellt werden würde.

 

Frau Weilert-Penk sagte, dass man sich in der SPD-Fraktion intensiv mit diesem Thema beschäftigt habe. Es gebe immer mehr ärmere Menschen. Bei einem Einkommen unter 781,00 € gelte man als arm. Die von Herrn Fleischmann angesprochene EU-Richtlinie richte sich nicht an die Kommunen, sondern an die Bundesregierung. Des Weiteren seien die Arbeitslosengeld II-Leistungen eine bundesgesetzliche Regelung. Die Kommunen könnten nicht dafür eintreten, was auf Bundes- bzw. Landesebene nicht umgesetzt würde. Die Stadtwerke hätten bereits bei der Stromversorgung im Jahr 2007 ein Minus von 200.000,00 € gemacht, da die volle Erhöhung nicht an die Kunden weitergegeben wurde. Seitens der Stadt Burgdorf könne man nur auf der Ebene von Almosen etwas tun. Ansonsten seien Bund und Land gefordert.

 

Herr Fleischmann äußerte, dass lt. Umweltminister Gabriel genau das Gegenteil der Fall sei und das Problem nur wieder zurückgeschoben werde. Die Kommunen seien bei der Energieversorgung in der Pflicht.

 

Herr Obst betonte, dass die Stadtwerke wirtschaftliche Aufgaben hätten und diese das letzte Glied in der Kette seien. Der Sozialtarif hätte die Konsequenz, dass die übrigen Energiebezieher mehr zahlen müssten. Es sei klar, dass man mit den Regelleistungen von Hartz IV nicht auskommen könne. Die Politiker müssten einmal selber von diesen Beträgen leben. Es könne aber nicht so laufen, dass Aufgaben von Bund und Land auf die Kommunen übertragen werden. Es würde bereits in Burgdorf viel in freiwillige Leistungen investiert, die nicht gemacht werden müssten.

 

Herr Walter merkte an, dass der Stromzukauf der Stadtwerke schon im Minusbereich sei. Das Arbeitslosengeld II müsste erhöht werden.

 

Herr Baxmann erklärte, dass die Forderung von Herrn Fleischmann richtig sei, jedoch der Adressat der Falsche. In diesem Zusammenhang habe er ihm angeboten, die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke gemeinsam einzusehen. Er bedauerte, dass bislang kein gemeinsamer Termin gefunden werden konnte.

 

Herr Fleischmann entgegnete, dass er hier seinen Steuerberater hinzuziehen müsste, da er sich auf richtige Zahlen verlassen möchte.

 

Frau Weilert-Penk äußerte, dass die Tendenz dahin gehe, dass man von 347,00 € nicht leben könne. Man solle gemeinsam eine Resolution abgeben und den Bund auffordern, die Hartz IV-Gesetzgebung im Hinblick auf eine Erhöhung der Regelsätze zu überprüfen, besonders auch wegen der steigenden Wohn-Nebenkosten.

 

Herr Morich betonte, dass sich die CDU-Fraktion diesem Vorschlag nur anschließen könne.

 

Herr Obst meinte, dass eine Resolution im Sande verlaufen würde. Der Bund müsse hier imstande sein, auszugleichen.

 

Herr Fleischmann merkte an, dass er schon vorher wusste, dass sein Antrag abgelehnt werden würde. Es würde immer alles auf den Bund abgeschoben.

 

Frau Gilke äußerte, dass sie die Resolution nur unterstützen könne und dies ein erster Schritt sei. Wenn dies von jeder Kommune erfolgen würde, würde auch etwas getan.

 

Herr Walter sagte dazu, dass das Problem nur verlagert werde. Was bei einer Sache mehr ausgegeben würde, würde an anderer Stelle wieder eingespart.

 

Herr Schrader kann der Resolution ebenfalls nur zustimmen. Bei einer kostenlosen Abgabe von 500 KW würde das bei ca. 2.000 Haushalten eine Summe von ca. 200.000 € ausmachen. Dies sei aus dem städtischen Haushalt und dem der Stadtwerke nicht zu machen. Das Geld müsste dann wieder an anderer Stelle eingespart werden.

 

Herr Schulze hielt eine Resolution für den richtigen Weg. Man müsse einen Schritt nach vorne tun und heute ein Ergebnis finden.

 

Herr Baxmann äußerte, dass der Antrag legitim sei, da Handlungsbedarf bestehe. Die Frage stelle sich, wer der Handelnde sei. Es nütze nichts, etwas gut zu meinen und schlecht zu machen (Suppenküche). Die gesellschaftlichen Bedingungen seien aus dem Lot geraten, z.B. dass Rentner Sozialleistungen erhalten müssen. Andererseits gäbe es Menschen in der Gesellschaft, die man stärker belasten könnte.

 

Frau Bindseil schloss sich Herrn Schulze an, obwohl sie bezweifelte, dass es nützen würde. Die Parteien müssten das Anliegen "nach oben" bringen.

 

Herr Obst sagt, dass man auch eine Resolution an die Wirtschaft verfassen müsse. Hier wäre ein höheres Einkommen ein ganz entscheidender Faktor.

 

Herr Morich unterstützte dies und richtete an Herrn Baxmann die Frage, wie eine Resolution aussehen sollte.

 

Frau Weilert-Penk hakte hier ein und verlas einen bereits formulierten Vorschlag für eine Resolution.

 

Herr Baxmann äußerte, dass sich die Fraktionen beraten und einen Text verfassen sollen.

 

Von Herrn Morich zur Abstimmung gestellt, wurde der Antrag von Herrn Fleischmann bei acht Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Anschließend beschloss der Ausschuss einstimmig, eine interfraktionell abzustimmende Resolution an die Bundesregierung zu richten, in der eine angemessene Erhöhung des Arbeitslosengeldes II gefordert wird.