Mit 8 Jastimmen und 1 Enthaltung wird der Beschluss über die Vorlage in die nächste Sitzung vertagt. 


Frau Schepelmann (Üstra) verweist auf die Vorstellung der Planung in der Sitzung des Ausschusses vom 25.04.2024 und stellt die Änderungen mittels Präsentation vor.

Die Präsentation ist aus ökologischen Gründen nur im Bürgerinformationssystem unter www.burgdorf-ratsinfo.de/bi zu dieser Sitzung abrufbar sowie dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

Die vorgegeben Platzverhältnisse sind bei der Planung zu berücksichtigen. Daher sind die Möglichkeiten für einen barrierefreien Ausbau des Magdalenentunnels eingeschränkt. Ein entsprechender Ausbau ist machbar, muss im Detail aber noch ausgearbeitet werden. Fördermittel sollen beantragt werden, was aber erst nach Vorliegen aller Genehmigungen erfolgen kann. Ende 2026/Anfang 2027 kann mit einem Baubeginn gerechnet werden.

Herr Fleischmann ist unzufrieden mit der Planung. Eine Planung ohne Entschärfung an den beiden Tunnel-Stellen ist keine Strecke für einen Radschnellweg.

Herr Sund findet die Planung sinnvoll. Geprüft werden sollte, wo Einsparpotential besteht, um die höheren Kosten zu minimieren. Frau Schepelmann antwortet, dass erstmal ermittelt wurde, was möglich wäre. Im Rahmen der Entwurfsplanung muss man diese Vorschläge dann weiterentwickeln bzw. konkretisieren.

Herr Wackermann bemängelt die fehlende TÖB-Beteiligung. Ein barrierefreier Ausbau wird nicht ohne Grunderwerb machbar sein. Für Radfahrer ist der vorgeschlagene Ausbau nicht gut. Frau Vollmert erläutert, dass es nicht ideal ist für den Radverkehr. Aber wenn man eine Seite barrierefrei ausbaut, dann sollte man dies auch auf der anderen Tunnelseite tun, sonst macht das keinen Sinn. Die Trasse der Radschnellverbindung steht noch gar nicht fest. Wenn diese tatsächlich in dem Bereich verlaufen soll, muss man neu überlegen. Ein Beschluss sollte vorbehaltlich geschlossen werden, damit man ggf. kurzfristig reagieren kann, wenn die Entscheidung über die Trasse gefallen ist.

Frau Schepelmann ergänzt, dass eine TÖB-Beteiligung im weiteren Verfahren erneut vorgesehen ist.

Frau Schepelmann berichtet, dass eine durchgehende Trennung zwischen Geh- und Radweg nicht überall möglich ist. Man muss gucken, wo die entsprechenden Breiten für eine Trennung vorliegen. Eingriffe in den Baumbestand sollen nur geringfügig erfolgen. Ein Grunderwerb ist in den meisten Fällen auch nicht ohne weiteres möglich, u.a. stehen auf dem einen Privatgrundstück hohe Mauern. Ein Enteignungsverfahren möchte man auch nicht anstreben, zumal ein Ausbau auch ohne Grunderwerb umsetzbar wäre.

Herr Wackermann hätte sich gewünscht, dass diese unterschiedlichen Varianten aus der Planung hervorgehen. Zum einen eine „regelgerechte Führung“ und zum anderen ein Ausbau im vorhandenen Platzbereich. Dann kann die Politik abwägen, welche Variante Vorrang haben soll. Optimal wäre eine Lösung, die barrierefrei – aber auch für den Radverkehr geeignet ist.

Herr Müller fragt sich, ob durch die Barrierefreiheit ungewollte Nachteile für den Radverkehr entstehen. Diese Problematik ist zu klären. Wenn die Entscheidung für den Radschnellweg auf diese Trasse fällt, wäre der Beschluss zur Vorlage BV 2024 0834 hinfällig. Fraglich ist, ob man einen Beschluss mit Unklarheiten fassen sollte oder bis zur Entscheidung über den Radschnellweg abwarten sollte. Er möchte wissen, welche Nachteile dadurch entstehen können.

Frau Schepelmann antwortet, dass man mit einem Beschluss zu diesem Ausbau gleich reagieren kann, wenn die Entscheidung über die Trasse des Radschnellweges folgt.

Herr Arndt (Projektsteuerung Region) gibt zu bedenken, dass selbst wenn der Radschnellweg in diese Trasse fällt, überlegt werden muss, was man an der Stelle ausbauen kann. Es wäre ein hoher Grunderwerb erforderlich (von Privateigentum), den man dort in der Form wohl nicht bekommt. Somit müsste man für den Bereich sowieso einen Kompromiss finden.

Frau Paul stellt fest, dass es noch viele Unsicherheiten in der Planung gibt und schlägt vor, den Beschluss zu vertagen – ggf. bis zur Entscheidung über den Radschnellweg. Auch Herr Sund findet, dass noch kein Beschluss gefasst werden kann.