Beschluss: einstimmig beschlossen

Einstimmig fassen die Ausschussmitglieder folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

Die in der Anlage aufgeführten Straßen und Wege werden gem § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Straßenverkehr, wie in Anlage 1 darstellt, gewidmet.


Herr Sund und Herr Peisker sind nicht mehr anwesend.