Frau Meinig verlas ihre Anfrage vom 07.05.2008 betreffend die Öffentlichen Grünflächen sowie die Ortsrandeingrünung ´Schwarzenbergsfeld´ und nahm Bezug auf

den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schwarzenbergsfeld“ in Ehlershausen, Vorlage 1208/00.

 

Die öffentliche Grünfläche am Ortsrand des Plangebietes solle als extensiv gepflegte halbluderale Gras- und Staudenflur mit Gruppen aus standortheimischen Gehölzen ausgebildet werden. Diese Fläche erfülle den städtebaulichen Zweck, einen in diesem Planungsfall ausreichenden Waldabstand zur neuen Bebauung herzustellen. Die genannte Fläche habe bislang brach gelegen. Frau Meinig fragte in diesem Zusammenhang an, welchen Zeitrahmen die Stadt Burgdorf für die Bepflanzung dieser Fläche vorgesehen habe.

 

Des Weiteren habe im Ortsrat seinerzeit die im Bebauungsplan vorgesehene Ortsrandeingrünung großen Anklang gefunden. In den textlichen Festlegungen zum Bebauungsplan habe sie gelesen, dass dieser 5 m breite Streifen den Grundstücken zugeschlagen wurde. Somit habe es den Anschein, dass die Käufer der Grundstücke für die Bepflanzung zuständig seien. Da jedoch auf keinem der betroffenen Grundstücke die dreireihig festgesetzte Bepflanzung umgesetzt worden sei, stelle sich die Frage, ob die geforderte Ortsrandeingrünung als Auflage Bestandteil der Kaufverträge war oder welche eventuellen mündlichen Absprachen getätigt worden seien.

 

 

Herr Strecker teilte zu der ersten Frage von Frau Meinig mit, es sei richtig, dass die am Ortsrand des Plangebietes vorhandene öffentliche Grünfläche ausgewiesenen wurde, um den im Bebauungsplanverfahren von der Regionalplanung geforderten Waldabstand zu gewährleisten. Gem. Ziffer 4.5 der Begründung zum Bebauungsplan „Schwarzenbergsfeld“ solle die Fläche als extensiv gepflegte halbruderale Gras- und Staudenflur mit Gruppen aus standortheimischen Gehölzen ausgebildet werden. Nach dem Straßenausbau und der Anlage des Spielplatzes (bis Ende 2003) wurde von der Anpflanzung von Gehölzen zunächst abgesehen, um eventuelle, sich  abzeichnende Nutzungsgewohnheiten (wie z.B. die Entstehung von Trampelfaden) berücksichtigen zu können. Die Fläche werde seitdem zweimal jährlich gemäht. Nutzungsspuren in Form von Trampelfaden o.ä. seien bisher nicht erkennbar. Inzwischen habe sich dort eine artenreiche Wiese etabliert, welche einen harmonischen Übergang zwischen Bebauung und Wald darstelle, so dass von einer weiteren Bepflanzung abgesehen worden sei.

 

Zu dem zweiten Teil der Anfrage teilte Herr Strecker mit, dass die Pflanzstreifen zur Ortsrandeingrünung den Baugrundstücken zugeschlagen wurden und somit die Grundstückseigentümer für die Bepflanzung zuständig seien. Bereits in den Kaufangeboten sei daher auf die Festsetzung zur Bepflanzung hingewiesen worden. Ferner sei in den Kaufverträgen für die Baugrundstücke der Passus aufgenommen worden, die Käufer darüber zu informieren, dass die Grundstücke entsprechend den Festsetzungen zum Bebauungsplan zu bebauen und zu bepflanzen sind.

Von der Festsetzung von Pflanzstreifen zur Ortsrandeingrünung als öffentliche Grünflächen außerhalb der Baugrundstücke habe man seinerzeit abgesehen, da sich dies auf den Grundstückspreis niedergeschlagen hätte.

 

Eine Kontrolle des Baugebietes im Hinblick auf die Festsetzung sei bisher noch nicht erfolgt, da zunächst abgewartet werden solle, bis das letzte Vorhaben im Gebiet fertiggestellt worden sei. Sowohl die Kontrolle als auch die daraus ggf. resultierenden Anschreiben (Anhörungen) würden im Laufe des Sommers 2008 veranlasst, so dass die erforderlichen Maßnahmen mit der im Herbst beginnenden Pflanzperiode voraussichtlich durchgeführt werden könnten.