Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ortsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


Frau Raguse schlug Dorothea Nentwich für die Aufnahme in die Schöffenliste vor.

 

Herr Gärtner erkundigte sich, weshalb Herr Pätsch, obwohl 1936 geboren, in die Schöffenliste aufgenommen worden sei, wo doch Schöffen das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben sollten.

 

Bürgermeister Baxmann sicherte eine Prüfung zu.

 

 

Antwort über das Protokoll:

 

§ 33 GVV ist eine Sollvorschrift. Dies bedeutet, dass Herr Pätsch auch wenn er außerhalb der Altersgrenze liegt, berufen werden kann.