Herr Philipps teilte mit, dass auf Anregung des Ortsrates geprüft wurde, ob die Verblendung an der Mehrzweckhalle gestrichen werden könne. Es sei festgestellt worden, dass es sich bei der Verblendung um Asbest handelt. Aus diesem Grund könne sie nicht gestrichen oder gereinigt werden. Die Entfernung und Entsorgung der Asbestplatten würde 15.000 € bis 20.000 € Kosten verursachen. Da es sich um ein rein ästhetisches Problem handele, sei diese Lösung derzeit finanziell nicht darstellbar.

 

Herr Dunker erkundigte sich, ob die Kosten geringer ausfallen würden, wenn Helfer aus Schillerslage sich an der Entfernung der Platten beteiligen.

 

Herr Philipps machte deutlich, dass für die Entfernung der Platten ein großer Aufwand betrieben werden müsse. Der Abbau und die Entsorgung müssten von einer Fachfirma durchgeführt werden. Solange die Platten nicht bearbeitet werden, würde keine Gefahr von ihnen ausgehen.

 

Frau Ethner erkundigte sich nach der Haltbarkeit von Asbest und ob dieses nicht inzwischen verboten sei.

 

Herr Herbst antwortete, dass Asbest sehr wiederstandsfähig sei. Solange es nicht bearbeitet wird, sei das Material zulässig. Zurzeit bestehe kein zwingender Grund das Asbest zu entfernen.

 

Herr Herbst teilte weiter mit, dass die Straßenbaubehörde zurzeit durch einen Ingenieurbetrieb prüfen lasse, ob das Teilstück der B 188n zwischen den Anschlussstellen B 442 / 188n Schillerslage/Burgdorf und Moormühle B 3/B 188n vorzeitig für den Verkehr freigegeben werden kann. Die Straßenbaubehörde werde sich mit der Stadt in Verbindung setzen. Weiter sagte er, dass der Rückbau der Sprengelstraße zu Beginn der Sommerferien beginnen werde.