Herr Brinkmann gab eine Zusammenfassung über den bisherigen Ablauf hinsichtlich der Aktivitäten der Stadt Burgdorf zu dieser Thematik und typisierte mögliche, auf Senioren zugeschnittene „Wohnformen“.

Das „Bielefelder Modell“, so Herr Brinkmann, ergebe sich aus einer Kooperation zwischen einem Träger der Wohnungen und einem Pflegedienst. Der Pflegedienst erhalte vom Eigentümer das Belegungsrecht der Wohnungen. Für die Finanzierbarkeit des Personalbedarfs sei es erforderlich, 12 bis 14 Personen der Pflegestufe 3 zu betreuen.

Eine Abrechnung der Pflegeleistungen für die anderen Bewohner erfolge nur, wenn diese auch wirklich in Anspruch genommen würden. Für die Stadt Burgdorf könne man darüber nachdenken, ob man ein „Burgdorfer Modell“ entwickeln wolle. Dies könne zum Beispiel so aussehen, dass Senioren und „Jungbürger“ zusammen in einer Anlage wohnen. In diesem Zusammenhang verwies Herr Brinkmann auf den aktuellen Wettbewerbsaufruf „Aktiv im Alter“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hier biete sich eine enge Zusammenarbeit z.B. mit dem Seniorenrat an, um entsprechende Projekte zu starten.