Herr Schulz bat die Verwaltung zu recherchieren, wie sich der Werdegang hinsichtlich der Errichtung und Finanzierung der im Bebauungsplan Nr. 0-73 festgesetzten Brücke über den Ahrbergenweg darstelle. Soweit er sich erinnern könne, habe die JAK bei einer der ersten Vorstellungen des Projektes ausgesagt, die Brücke selbst finanzieren zu wollen. Mittlerweile werde aber offensichtlich die Stadt in die Pflicht genommen.

In diesem Zusammenhang stellte Herr Hunze fest, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.0-73 teilweise den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 0-74 widersprächen bzw. diese teilweise aufheben würden. Er bat die Verwaltung hier festzustellen, um welche Festsetzungen es sich hier explizit handele und wie sich die daraus resultierenden Konsequenzen darstellten.