Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

a) Herr Obst hatte sich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport unter dem Tagesordnungspunkt ‚Anfragen an die Verwaltung’ erkundigt, ob es richtig sei, dass in der neuen Sporthalle der Realschule Lampen von der Decke gefallen seien. Nach Auskunft der zuständigen Fachabteilung, so berichtete Herr Beneke, gibt es in der Halle eine Deckenstrahlheizung. Damit die Wärme nach unten gestrahlt werden könne, sind an der Decke Dämm-Matten befestigt. Die Befestigung bestehe aus Metallschienen. Gegen eine dieser Befestigungsschienen wurde mit einem Ball geschossen. Die Schiene sei daraufhin heruntergefallen, da diese lediglich eingehakt waren. Alle Schienen wurden daraufhin verschraubt.

 

b) Herr Beneke berichtete, dass die Paulusgemeinde einen Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Hausaufgabenhilfe gestellt habe. Ein Betrag wurde in dem Antrag nicht genannt. Der Antrag wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.04.2008 behandelt.

 

c) Der Arbeitskreis „Schulbeihilfen“ hat am 22.04.2008 getagt. Herr Beneke verlas die Ergebnisse:

 

‚Nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses am 11.12.2007 wird ein Fonds „Schulbeihilfen für Kinder“ eingerichtet werden. In den Haushalt 2008 wurden für die Umsetzung des Vorhabens 30.000,00 € eingestellt.

 

Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlung der Beihilfe:

 

Es wird eine Beihilfe für Schul- und Lernmaterial (keine Schulbücher) in Höhe von maximal 40,00 € pro Schuljahr und Kind gewährt, beginnend ab Schuljahr 2008/2009.

 

Die Schülerin/der Schüler muss ihren/seinen Wohnsitz in der Stadt Burgdorf haben und eine allgemeinbildende Schule besuchen. Beim Besuch einer berufsbildenden Schule wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn keine Ausbildungsvergütung oder ähnliches gezahlt wird. (Ein Nachweis der Schule über den Schulbesuch sollte vorgelegt werden oder der Schulbesuch könnte auf dem Antragsformular von der Schule bestätigt werden.)

 

Anspruchsberechtigt sind Empfänger/innen von Leistungen nach dem ALG-II und Inhaber des Familienpasses. Die entsprechenden Bescheide und Unterlagen sind im Original vorzulegen.

 

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt nach Vorlage von Originalkaufbelegen über Schul- und Lernmaterial. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung und erst dann, wenn Belege über mehr als 40,00 € vorgelegt wurden. Die Originalbelege verbleiben bei den Antragsunterlagen und werden in der Verwaltung zwei Jahre lang aufgehoben und dann vernichtet.’

 

Herr Strecker ergänzte, dass zur Zeit noch seitens der Kommunalaufsicht geprüft werde, ob die Zahlung von Schulbeihilfen mit der Sozialgesetzgebung kollidiere.

 

Unter den Ausschussmitgliedern herrschte die einhellige Auffassung, dass den betroffenen Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien geholfen werden müsse. Grundsätzlich sei es aber nicht richtig, dass sich das Land und der Bund aus ihrer Zuständigkeit zurückziehen.

 

Herr Hunze und Herr Alker kritisierten das bisherige Verfahren zum Punkt „Schulbeihilfen“. Es wäre angemessen gewesen, die Umsetzung im Ausschuss unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu diskutieren. Herr Strecker verwies hierzu auf eine interfraktionelle Einigung zur Bildung eines solchen Arbeitskreises.

 

Herr Gärtner bat um Abstimmung über die vorgetragenen Ergebnisse. Es wurde bei einer Gegenstimme beschlossen, die Ergebnisse dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.