Sitzung: 06.02.2024 Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV 2024 0708
Herr Kugel erklärte, dass in der letzten Ausschusssitzung der Bedarf einer Sondersitzung angesprochen worden sei, da die Entgeltordnung der Flüchtlingsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 – östlich FTZ“ angepasst werde und im Februar 2024 spätestens beschlossen werden müsse.
Weiterhin bat Herr Kugel um Entschuldigung, dass seinerzeit versäumt worden sei, die inhaltlichen Gründe mitzuteilen.
Aus Sicht der Verwaltung sei die Installierung eines Sicherheitsdienstes für notwendig erachtet worden. Auf dem Gelände der städtischen Obdachlosenunterkunft werde mittlerweile ebenso ein Sicherheitsdienst eingesetzt, nach dem es von Seiten dort eingesetzter Handwerker- und Reinigungsdienste entsprechende Bitten gab. Auch die Ordnungsabteilung wurde nach Bedrohungslagen temporär durch einen Sicherheitsdienst unterstützt. Diese Maßnahmen wurden von allen Seiten als sehr hilfreich wahrgenommen.
Herr Kugel berichtete von drei Aspekten für die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes an der Flüchtlingsgemeinschaftsunterkunft. Diese seien der Mitarbeiterschutz, der Schutz der dort lebenden Menschen sowie der Objektschutz. Bei entsprechender heutiger Beschlussfassung würde zum 01.04. des Jahres vor Ort einen Sicherheitsdienst installiert werden.
Herr Nijenhof zeigte sich irritiert über die fehlende Kommunikation bezüglich der geplanten Vorgänge. Aus seiner Sicht werde hier ein schwieriges Thema behandelt, ein 24-stündiger Sicherheitsdienst vermittele ihm jedoch den Eindruck eines Gefängnisses und bekämpfe nicht die Ursachen.
Herr Fleischmann erklärte, der heutigen Vorlage nicht zuzustimmen. Er habe zudem von Äußerungen der innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft tätigen Mitarbeiter-/innen gehört, dass die Situation vor Ort in Ordnung sei.
Herr Kugel informierte, dass genutzte Aggressionserfassungsbögen ihm ein anderes Bild vermitteln würden. Unter den Kollegen/-innen wurden Ängste wahrgenommen, die, auch unter Berücksichtigung der Finanzlage der Region Hannover, ernst genommen werden müssen.
Frau Meinig und Herr Dr. Vehling zeigten sich ebenfalls erstaunt über den plötzlichen Vorstoß der Verwaltung, da diese Thematik innerhalb des Ausschusses sowie bei der Erstellung des Integrationskonzeptes bisher nie thematisiert wurde.
Frau Gebbe richtete den Blick auf weitere nicht unter städtischer Leitung stehende Flüchtlingsunterkünfte innerhalb der Region Hannover. Die dortigen Betreiber, wie z.B. Caritas und AWO, würden als Bedingung der Betreibung einer solchen Unterkunft die Installierung eines Sicherheitsdienstes machen. In Burgdorf wurde seit vielen Jahren hingegen der Mut aufgebracht, auf Sicherheitsdienste zu verzichten.
Frau Wieker berichtete von häufig an Wochenenden eskalierenden Situationen innerhalb der Unterkünfte. Bisher wurden von ihr oder anderen Ehrenamtlichen jedoch nie eine Gefährdungslage ausgemacht. Von Sozialarbeitern/-innen ausgesprochene Hausverbote seien aus ihrer Sicht nicht zielführend, da diese Personen die Beratungsstellen der anderen Institutionen aufsuchen würden und die Belastung dort steige.
Frau Mansholt-Zuravlev, Flüchtlingssozialarbeiterin der Stadt Burgdorf, stellte klar, dass ein Sicherheitsdienst zu aller erst für die Sicherheit der Bewohner/-innen zu sorgen habe. Sie berichtete jedoch auch von sexuellen Übergriffen auf Reinigungskräfte oder in der Vergangenheit auch auf Sozialarbeiterinnen. Auch körperliche Angriffe auf männliche Kollegen seien vorgekommen.
Oft stehe dies mit Drogen- und Alkoholmissbrauch in Zusammenhang. Zudem seien auch Kinder bereits Leidtragende gewesen. Da dies meistens geschehe, wenn die Büros der Sozialarbeiter /-innen nicht besetzt gewesen seien, sei ein verlässlich anwesender Ansprechpartner wichtig.
Die Ansichten der Sozialarbeiter/-innen bezüglich eines Sicherheitsdienstes seien allerdings unterschiedlich.
Auf Nachfrage von Herrn Nijenhof erklärte Frau Mansholt-Zuravlev, dass die Deeskalation im Außenbereich ein großes Bedürfnis sei. Zudem sei eine schnelle Reaktion bei Notfällen wichtig.
Frau Paul erklärte, dass sich die zuständigen Gremien aufgrund der ausgebliebenen Kommunikation seitens der Verwaltung bisher nicht mit Alternativen haben beschäftigen können. Daher sei möglicherweise eine Vertagung sinnvoll.
Herr Nijenhof bekräftigte, dass bei einer absoluten Notwendigkeit heute keine Vertagung erfolgen könne. Möglicherweise müsse zunächst eine Maßnahme getestet und nach einer gewissen Zeit überprüft werden.
Herr Dr. Vehling machte den Vorschlag, für einen bestimmten Zeitraum, ein milderes Mittel einzusetzen. Zudem solle das Gespräch mit der Polizei zwecks möglicher Strafverfolgungen gesucht werden.
Frau Paul mache deutlich, dass es nicht Ziel sei, auf eine allgemeine Gefährlichkeit von Migranten/-innen hinzuweisen, sondern dass die Wohnsituation allgemein Konfliktpotenzial beinhalte.
Herr Nijenhof erbat für die nächste Ausschusssitzung einen nichtöffentlichen Teil einzuberufen, um den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten.
Nach der intensiven Diskussion stellte Frau Paul den Antrag, über den vorliegenden Beschlussvorschlag abzustimmen, mit der Änderung, dass ein Sicherheitsdienst von montags bis donnerstags von 00.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr, freitags von 00.00 Uhr bis 07:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie am Wochenende von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr installiert werde. Diese Maßnahme solle zunächst auf sechs Monate befristet sein und innerhalb der nächsten Ausschusssitzung werde über weitere Möglichkeiten zur Situationsverbesserung diskutiert.
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung stimmten diesem Antrag einstimmig zu.
