Beschluss:
A) Von
den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 6 wiedergegebenen
Beteiligungsverfahren zum
Bebauungsplanentwurf Nr. 4-07 „Hornweg“
·
der in der Zeit vom 08.02. bis 22.02.2021
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
·
der mit Schreiben vom 28.01.2021
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
·
der in der Zeit vom 12.04. bis 12.05.2023
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
·
der mit Schreiben vom 04.04.2023
durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
sowie
aufgrund der vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Nicht-Anwendbarkeit
von § 13b BauGB (bis dahin betriebenes beschleunigtes Planverfahren analog zu §
13a BauGB) und des resultierenden Neubeginns des Planverfahrens
·
der mit Schreiben vom 31.08.2023
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
·
der in der Zeit vom 27.11.2023 bis 03.01.2024
durchgeführten Veröffentlichung im Internet und gleichzeitigen öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
·
der mit Schreiben vom 17.11.2023
durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wird
Kenntnis genommen. Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden
beschlossen.
B)
Satzungsbeschluss:
Der
Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 12.01.2024 als Satzung sowie die
Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 12.01.2024 beschlossen.
Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden
empfehlenden
