Beschluss:

A)  Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 6 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplanentwurf Nr. 4-07 „Hornweg“

·         der in der Zeit vom 08.02. bis 22.02.2021 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

·         der mit Schreiben vom 28.01.2021 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

·         der in der Zeit vom 12.04. bis 12.05.2023 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

·         der mit Schreiben vom 04.04.2023 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

sowie aufgrund der vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Nicht-Anwendbarkeit von § 13b BauGB (bis dahin betriebenes beschleunigtes Planverfahren analog zu § 13a BauGB) und des resultierenden Neubeginns des Planverfahrens

·         der mit Schreiben vom 31.08.2023 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

·         der in der Zeit vom 27.11.2023 bis 03.01.2024 durchgeführten Veröffentlichung im Internet und gleichzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie

·         der mit Schreiben vom 17.11.2023 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

B)   Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 4-07 „Hornweg“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in der Fassung vom 12.01.2024 als Satzung sowie die Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 12.01.2024 beschlossen.

     


Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden