Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Der Rat fasste bei 30 Ja-Stimmen sowie einer Enthaltung den unter Ziff. 3 der Vorlage 2008 0308 formulierten Beschluss.

 


Herr Hunze bat vorab um Erläuterung der Vorlage durch die Verwaltung.

 

Herr Trappmann wies darauf hin, dass er die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ kurz vorstellen werde, da die Vorlage bereits im Bauausschuss sowie im Verwaltungsausschuss vorgestellt worden sei. Ferner bestehe bei Interesse an einer ausführlichen inhaltlichen Erläuterung die Möglichkeit der Teilnahme an dem Fachausschuss.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 8-5/1 erfolge die erste Änderung und Ergänzung des seit 1995 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8-5 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“. Mit der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes würden im wesentlichen zwei Zielsetzungen verfolgt. Zum einen solle die Fläche des Gewerbegebietes erweitert werden. Der Bebauungsplan setze hierfür neue Bauflächen fest, die sich südlich an das bestehende Gewerbegebiet anschließen.

Zum anderen erfordere der neue Verlauf der Bundesstraße B 188 eine Neuordnung der Verkehrsverhältnisse im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes. Ein zusätzlicher Einmündungsbereich, der im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens festgelegt worden sei, werde in den Bebauungsplan nachträglich übernommen. Darüber hinaus werde die planfestgestellte Ausbaustrecke südlich des Knotenpunktes B 188 / Wollenweberstraße bis zur Färberstraße zur Erschließung der Bauflächen fortgeführt. Herr Trappmann erklärte abschließend, dass darüber hinaus keine wesentlichen Änderungen an den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgenommen wurden. Der Bebauungsplan solle nun im Rat als Satzung beschlossen werden.