Herr Rohde verlas seine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr bezüglich des Fahrens und Parkens auf dem Spittaplatz. Da der Termin für diesen Ausschuss verlegt wurde, habe er darum geben, diese Anfrage im Rahmen der Ratssitzung stellen zu dürfen.

Vorab einigte man sich darauf, dass Herr Rohde jede einzelne der insgesamt 13 Fragen verliest und Herr Baxmann die Frage sodann beantworte.

 

Frage 1: Gab es von der Verwaltung eine Sondergenehmigung zum Befahren und Beparken des Spittaplatzes am Montag, 17.03.2008, wie das dem Anzeiger zu entnehmen ist?

 

Dies wurde durch Herrn Baxmann bejaht.

 

Frage 2: Warum wurde diese erteilt?

 

Herr Baxmann erklärte hierzu, man habe ihn höflich darum gebeten.

 

Frage 3: Wem wurde diese erteilt?

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass diese Genehmigung der St. Pankratius-Kirchengemeinde in Burgdorf erteilt worden sei. 

 

Frage 4: Für welchen Zeitraum wurde sie erteilt?

 

Nach Auskunft von Herrn Baxmann wurde diese Genehmigung für den Zeitraum von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr am Montag den 17.03.08 erteilt.

 

Frage 5: Ist für die Kirchenbesucher der Weg vom Schützenplatz und vom Parkplatz Hochbrücke nicht zumutbar?

 

Herr Baxmann erklärte hierzu, im Allgemeinen sei dieser Weg zumutbar, im Besonderen nicht.

 

Frage 6: Wenn Sie das mit „nein“ beantworten, warum wird dann aus dem Rathaus seit Jahren kritisiert, dass die Kunden der Einkaufsstadt bei ihrem Einkauf in der Nähe der Geschäfte parken wollen?

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass sich diese Frage erübrige, da er nicht mit „nein“ geantwortet habe.

 

Frage 7: Warum werden die Falschparker – auch bei nur kurz abgelaufener Parkzeit – gebührenpflichtig verwarnt, während Kirchenbesuchern große Privilegien zugestanden werden?

 

Herr Baxmann erklärte, die Voraussetzung dieser Frage sei falsch. Den „gemeinen“ Kirchenbesuchern würden keinerlei Privilegien zugestanden.

 

Frage 8: Warum darf der Kunde der Löwenapotheke nicht für einige Minuten auf dem Spittaplatz parken, um sich ein Rezept herauszuholen, der Kirchenbesucher darf aber zwei Stunden parken?

 

Hierzu wies Herr Baxmann darauf hin, dass dies nicht der Fall sei. Niemand dürfe auf dem Spittaplatz zwei Stunden parken. Es handele sich hier um eine Fußgängerzone.

 

Frage 9: Wie wollen Sie den Autofahrern erklären, dass sie auf dem Spittaplatz herumfahren dürfen, vorausgesetzt, sie gehen in die Kirche? Was ist mit den Besuchern des Bürgerbüros oder des Amtsgerichtes, die keinen Parkplatz finden?

 

Herr Baxmann führte aus, er wolle dies gar nicht erklären, da weder das Befahren noch das Parken auf dem Spittaplatz zulässig seien. 

 

Frage 10: Warum soll der gleiche Autofahrer hier nicht parken dürfen, wenn er zu Fehling will und mit Tüten bepackt zum Schützenplatz gehen muss? Oder wenn er sich kurz einen Kontoauszug von der Stadtsparkasse holen will? Ist das mit Stadtmarketing vereinbar?

 

Herr Baxmann verwies nochmals darauf, dass ein Parken auf dem Spittaplatz nicht zulässig sei, egal ob zum Einkaufen oder anlässlich eines Besuches der Kirche, außer es liege eine Ausnahmegenehmigung vor. Eine solche Ausnahmegenehmigung werde, auch in Zukunft, nur in Ausnahmefällen ausgesprochen.

 

Frage 11: Welche Gebühren wurden dem Antragsteller berechnet?

 

Nach Auskunft des Herrn Baxmann wurden dem Antragsteller keine Gebühren berechnet.

 

Frage 12: Wer trägt die Parkgebühren und wie wurden die kassiert?

 

Herr Baxmann erklärte, es seien keine Parkgebühren eingenommen worden, da keine angefallen seien. 

 

Frage 13: Was gedenken Sie zu tun, damit künftig eine Gleichbehandlung aller Autofahrer gewährleistet ist?

 

Herr Baxmann gab an, auch in Zukunft so zu verfahren wie bisher, wobei der Grundsatz gelte, dass Ausnahmen die Regel bestätigten. 

 

Herr Rohde fragte abschließend nach , welchen Grund es gäbe, für eine solche Verwaltungstätigkeit keine Gebühren zu verlangen .

 

Hierzu erklärte Herr Baxmann, dies habe unter anderem damit zu tun, dass in besagtem Fall aus humanen Erwägungen einer Bitte der St. Pankratius Kirchengemeinde anlässlich der Beerdigung eines verdienten Mitwirkenden entsprochen worden sei. Diese Genehmigung sei auch vor dem Hintergrund erteilt worden, dass die Stadt Burgdorf um ein gut nachbarschaftliches Verhältnis, insbesondere mit der St. Pankratius Kirchengemeinde bemüht sei. Man sei auf die St. Pankratius Kirchengemeinde und das konstruktive Mitwirken an verschiedenen Stellen auch als Stadt angewiesen. Auch hier gelte der Grundsatz, dass wer nehme, auch geben können müsse. 

 

Zu vorgenannter Anfrage des Herrn Rohde wurden keine weiteren Fragen gestellt.

 

Im Anschluß daran verlas Frau Birgit Meinig ihre Anfrage vom 29.03.08 bezüglich der Radweglücke zwischen den Ortschaften Ehlershausen und Großmoor.

 

Frau Meinig erklärte hierzu, dass die Schließung der Radweglücke bisher an der Finanzierung gescheitert sei. Am 15. Dezember 2006 habe man einem Artikel im „Anzeiger“ entnehmen können, dass die Kommune Wathlingen den Vorschlag gemacht habe, das fehlende Teilstück im Rahmen eines Projektes gemeinsam mit der Arbeitsagentur für Arbeit zu verwirklichen. Die Stadt habe in diesem Falle lediglich die Materialkosten zu tragen, wobei auch hier eine Beteiligung der Kommune Wathlingen in Aussicht gestellt worden sei.

Sie bat um Mitteilung, ob diese Möglichkeit seit Dezember 2006 weiterverfolgt wurde und wie der aktuelle Stand sei.

 

Herr Baxmann hob hervor, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II im Rahmen eines sog. „1 €-Jobs“ gemäß Auskunft des Zentrums für integrative Berufsbildung Burgdorf (zib) nur für gemeinnützige, zusätzliche Tätigkeiten eingesetzt werden dürften. Dies bedeute, dass keine Arbeiten durch diese Personen durchgeführt werden dürften, die bisher an Wirtschaftsunternehmen vergeben worden seien. Weiterhin dürfe hierdurch kein regulärer Arbeitsplatz ersetzt werden. Der Vorschlag der Gemeinde Wathlingen sei zwar gut gemeint, widerspreche jedoch den Vorgaben des Zentrums für integrative Berufsbildung Burgdorf. Aus diesem Grunde sei dieses Vorhaben nicht weiter von der Stadt Burgdorf verfolgt worden.

Darüber hinaus habe sich an den Randbedingungen, wie in der Vorlage 94 /00 /01 dargestellt, nichts geändert. Nach wie vor sei mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 248.000 € zu rechnen. (Preisstand 2001)

 

Frau Meinig bemängelte, dass dieser Sachverhalt bisher nicht mitgeteilt worden sei. Weiterhin fragte sie an, ob diese teure Variante in Zusammenhang mit dem Belag des Radweges stehe.

 

Daraufhin teilte Herr Baxmann mit, dies sei nicht mitgeteilt worden, da niemand danach gefragt habe. Man könne nicht zu jedem Zeitungsartikel,  der sich  auf eine Äußerung eines Bürgermeisters einer Nachbarkommune zu einem bestimmten Thema beziehe, quasi „prophylaktisch“ eine Stellungnahme der Verwaltung abgeben.