Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten bei drei Enthaltungen und sechs Ja-Stimmen einstimmig für den Beschlussvorschlag zu 1.) der Vorlage Nr. 2008 0306.


Herr Hutze stellte sich als Vertreter der Hannoverschen Volksbank Projektentwicklungsgesellschaft vor und gab einen kurzen Einblick in das Projekt. Anschließend rekapitulierte Frau Behncke das bisherige Verfahren. Herr Haacke erläuterte im Anschluss daran ausführlich den Bebauungsplanentwurf.

Herr Schrader bat um eine Erklärung, warum die vorgesehene Fußgängerbrücke ausgerechnet am breitesten Teil der neuen Trasse platziert werde, obwohl dies aller Voraussicht nach höhere Kosten zur Folge habe. Herr Haacke erläuterte hierzu, dass die Lage der Brücke aus dem Planfeststellungsbeschluss zur neuen B188 resultiere. Da eine Fußgängerbrücke eine Mindesthöhe von 4,50 m über der Fahrbahn aufweisen müsse, habe man die Stelle gewählt, an der die Trasse in das Gelände einschneide. Dies habe den Vorteil, dass weniger Flächen für die Anrampungen gebraucht würden.

 

Herr Rohde kritisierte, dass die negativen Aspekte der Planung zu positiv dargestellt worden seien. Es sei zudem nicht eingängig, warum in diesem Gebiet trotz des problematischen Lärmschutzes unbedingt mehrgeschossige Wohngebäude errichtet werden sollen.

Frau Behncke antwortete hierauf, dass bereits 2006 ein städtebaulicher Vertrag mit der J.A.K. abgeschlossen worden sei. Dieser habe die Realisierung einer Vielfalt verschiedener Baukörper zum Inhalt. Das Gebiet WA 5 des Planes habe dieses Ziel zum Inhalt soweit der Markt mitspiele. Herr Haacke ergänzte, dass es ein weiteres Ziel sei, die Bewohnerstrukturen zu mischen. Hinsichtlich des Lärmschutzes habe das Schallgutachten gesagt, dass im Gebiet WA der Lärmpegelbereich II festzusetzen ist und somit darüber hinaus kein passiver Lärmschutz erforderlich sei.

Herr Hutze machte deutlich, dass den Investoren durchaus die Schwierigkeiten bei der Vermarktung von Bauland bekannt seien. Daher habe man das Gebiet in zwei Bauabschnitte unterteilt, um die Resonanz prüfen zu können. Inwieweit die Mehrgeschosser umgesetzt würden, hänge von der Nachfrage ab. Man sei sich durchaus darüber im Klaren, dass in der Hauptsache freistehende Einfamilienhäuser nachgefragt würden.

 

Herr Fleischmann sah aufgrund der finanziellen Kriterien und der Lärmbelastung des Gebiets kaum Chancen dieses entsprechend zu vermarkten. Dieses könne kaum mit anderen Gebieten wie z.B. Heineckenfeld konkurrieren.

 

Auf die diesbezügliche Frage von Frau Weilert-Penk, erläuterte Herr Haacke, dass der Lärmschutzwall in seiner gesamten Länge gleichzeitig mit dem Bau der Erschließungsstraßen errichtet werde.

Die Stadt, so Herr Haacke, werde Eigentümerin der Erschließungsstraßen, der Grünflächen und des Walls. Sowohl Grünflächen als auch Wall bedürften nur einer extensiven Pflege.

 

Aufgrund der Einwendungen von Herrn Rohde und Herrn Fleischmann, führte Herr Trappmann aus, dass es heutzutage nicht ungewöhnlich sei, Baugebiete mit einem Lärmpegel unter 3 zu entwickeln. Sogar im neuen B-Plangebiet in Otze werde aufgrund der Immissionen der Bahnstrecke bereits in Teilbereichen der Pegel 4 erreicht. Der Pegel 3 sei durchaus mit Beeinträchtigungen verbunden, die könnten jedoch in der Regel bereits mit den heutigen Energiespar- und Wärmeschutzmaßnahmen abgefangen werden.

Die Errichtung der Mehrgeschosser im WA 5 sei auch aus städtebaulicher Sicht wünschenswert, da sie einen Abschluss der langen Blickachse der Weserstraße bilden würden. Sollte sich die diesbezügliche Angebotsplanung nicht durchsetzen, werde ohnehin von dieser Bebauung Abstand genommen.

Bürgermeister Baxmann verdeutlichte, dass die Vermarktung des Gebietes nicht Aufgabe der Stadt sei und diese weniger interessieren müsse. Von Interesse sei für die Stadt Burgdorf einzig, dass die vorgestellte Planung städtebaulichen Ansprüchen genüge. Die vorgelegte Konzeption erweitere das Angebot an Wohnformen, die den Wünschen verschiedener Interessenten entsprächen.

 

Herr Fleischmann antwortete hierauf, dass die Stadt spätestens dann Probleme bekomme, wenn sich das Baugebiet in eine Wüste verwandele, was bei der gegebenen Lärmbelästigung kein Wunder wäre.

 

Herr Dr. Zielonka stellte fest, dass sich eine mögliche Verdichtung dieses Bereiches lediglich über die Höhenbegrenzung niederschlage. Grundsätzlich sei die Stadt Burgdorf mit den „klassisch entwickelten“ Baugebieten immer am besten gefahren.

Bürgermeister Baxmann räumte hierzu ein, dass die Stadt kein eigenes drängendes Interesse habe, dieses Gebiet zu entwickeln. Da dies jedoch die Absicht eines privaten Investors sei und die Stadt diesbezüglich im Wort stehe, wolle man sich einer städtebaulich akzeptablen Planung nicht entgegenstellen.

 

Herr Fleischmann wies eindeutig darauf hin, dass er, wenn er ein Stimmrecht im Ausschuss hätte, gegen die Vorlage Nr. 2008 0306 stimmen würde.