Frau Behncke berichtete, dass am 30.01. d.J. das Landesraumordnungsprogramm  des Landes Niedersachsen in Kraft getreten sei. Die Stadt Burgdorf habe im Verlauf des Änderungsverfahrens eine Stellungsnahme abgegeben. Von den durch die Stadt Burgdorf gewünschten Änderungen habe sich nur die Anregung durchgesetzt, die B188 in ihrer künftigen, bereits im Bau befindlichen Trassierung darzustellen.

 

Weiterhin informierte Frau Behncke darüber, dass die Projekteinsendung der Stadt Burgdorf (Revitalisierung eines Stadtteil-Nahversorgungszentrums und selbstbestimmtes Leben im Alter) an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung nicht zu den 20, für eine Förderung ausgewählten Projekten gehöre. Ungeachtet dessen, werde die Verwaltung sich nach anderen Fördermöglichkeiten für diese Vorhaben umsehen.

 

Herr Trappmann berichtete, dass die RWG sowohl gegen die Zurückstellung des Bauantrages für die Errichtung von drei Einzelhandelsmärkten als auch gegen die Ablehnung dieses Antrages und die Ablehnung des Antrages für die Errichtung von Reihenhäusern sowie die Ablehnung der Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in einen Kindergarten Widerspruch eingelegt habe.

Leider habe sich in Sachen des Widerspruches gegen die Zurückstellung gezeigt, dass in der Präambel der Urschrift zur Veränderungssperre ein Tippfehler unterlaufen sei. Statt des 12.12.07 sei der 13.12. als Sitzungstermin des Rates angegeben worden. Zur Untersuchung der Folgen dieses Fehlers habe man ein Rechtsgutachten bei Herrn Prof. Dr. Rosenzweig in Auftrag gegeben. Dieses sage aus, dass es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler ohne ernsthafte Rechtsfolgen handele. Um allerdings auf der "sicheren Seite" zu sein, habe man die Urschrift berichtigt und eine neue Bekanntmachung im nächsten Amtsblatt veranlasst.

Für die Zurückstellung des Baugesuchs habe dieser Schreibfehler ohnehin keine Konsequenz, da die Zurückstellung nur auf dem Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des B-Plans Nr. 0-23 basiere. Die gegen die abgelehnten Anträge eingelegten Widersprüche könnten nunmehr bis zum 25.04. begründet werden.