Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.400.000,00 € bei den Deckungskreisen 0081 und 0082 zu.

 


Herr Hammermeister wies darauf hin, dass die Region Hannover ca. 75% der zusätzlichen Jugendhilfeaufwendungen im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches übernimmt. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Kalenderjahres 2023 zeitverzögert in 2024/2025, weswegen die entstandenen Aufwendungen in diesem Jahr überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten fasste einstimmig folgenden empfehlenden