Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2021. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss nimmt er gleichzeitig die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2021 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2021 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2021 (114.446,60 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -2.036.519,35 € zu verwenden. Darüber hinaus werden die Gebührenüberschüsse im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 102.462,00 € sowie für den Bereich Straßenreinigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.061,33 € im Rahmen der Ergebnisverwendung direkt und ergebnisneutral dem Sonderposten „Gebührenausgleich“ zugeführt.

 


Frau Piel fasste die wichtigsten Punkte des Jahresabschlusses zusammen. Dabei erwähnte sie, dass der Haushaltsplan 2023/2024 eingehalten wurde. Das Haushaltsjahr schließt mit einem Fehlbetrag von ungefähr 1,9 Mio. € und damit um 9,45 Mio. € besser ab als geplant. Dies liegt unter anderem an den erheblichen Mehreinnahmen der Gewerbesteuer. Zudem wurden viele Investition verschoben, welche die künftigen Haushaltsjahre belasten werden. Diese Beträge finden sich in den 19,65 Mio. Haushaltsresten wieder. Frau Piel betonte daher, dass das Jahresergebnis kein realistisches Bild wiederspiegelt, da zu den Fehlbeträgen auch die Haushaltsreste berücksichtigt werden müssen. Ein Haushaltsausgleich wird in naher Zukunft nicht realisierbar sein. Herr Dr. Steinbeck-Behrens wies darauf hin, dass die zukünftige Generation zwar finanziell belastet wird, die Investitionen zum Beispiel der Bau einer neuen Schule dieser ebenfalls zugutekommen wird.

Für Urlaub und Überstunden wurden Rückstellungen gebildet. Die Summe dieser Stunden entsprechen ungefähr drei Vollzeitstellen. Als Ausblick für die Zukunft gab Frau Piel mit, dass die Höhe der Liquiditätskredite und Investitionsdarlehen steigen werden. Aufgrund der steigenden Zinsen wird die Zinslast erheblich wachsen und die Haushaltsjahre zusätzlich belasten. Sie gab abschließend die Empfehlung der Entlastung des Bürgermeisters zuzustimmen. 

Herr Pollehn verließ den Raum vor der Abstimmung um 17:28 Uhr.

 

Anschließend fasste der Ausschuss einstimmig folgenden empfehlenden