Beschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ in der Fassung vom Oktober 2023 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf des Bebauungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 


Die Tagesordnungspunkte 6. und 7. wurden gemeinsam behandelt.

 

Einstimmig fasst der Ortsrat folgenden empfehlenden