Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4-07 „Hornweg“ in der Fassung vom Oktober 2023 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf des Bebauungsplans die
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die Tagesordnungspunkte 6. und 7. wurden gemeinsam behandelt.
Einstimmig fasst der
Ortsrat folgenden empfehlenden