Beschluss:
Dem Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand
12.10.2023) wird zugestimmt.
Die Planänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die Tagesordnungspunkte 6. und 7. wurden gemeinsam behandelt.
Herr Brinkmann wies darauf hin, dass die Genehmigung des Flächennutzungsplanes von der Region Hannover erst nach der Ortsratssitzung Schillerslage am 08.02.2024 vorliegen werde. Er schlug daher vor, nach Vorliegen dieser Genehmigung ggfs. eine Sondersitzung des Ortsrates Schillerslage einzuberufen, um weitere Informationen geben zu können.
Einstimmig fasste der
Ortsrat folgenden empfehlenden