Der Rat
beschloss einstimmig, den Bürgermeister zu beauftragen, beim Land Niedersachsen
zu beantragen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Feststellung und Bewilligung
der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz auf die Region Hannover zu
übertragen.
Herr Strecker erläuterte die Vorlage und wies darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger entsprechende Anträge weiterhin bei der Stadt Burgdorf einreichen können und diese nach Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit an die Region Hannover zur Bearbeitung weitergeleitet würden.