Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ in der Fassung vom Juli 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB bzw. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB mit dem Entwurf des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Die Planzeichnung auf Seite 2 der Anlage 1 ist durch die anliegende Planzeichnung zu ersetzen.


Herr Brinkmann teilte mit, dass der Ortsrat das Vorhaben befürwortet.

Herr Müller erkundigte sich nach einem Energiekonzept. Herr Brinkmann antwortete, dass in diesem Fall von nur drei Einfamilienhäusern oder einer neuen Kindertagesstätte mit 3 Gruppen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stünden und somit kein Energiekonzept erarbeitet wurde.