Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltung: 1

Beschluss:

Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 5 NSpG wird dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf aufgrund des Prüfungsergebnisses zu dem Jahresbericht 2022 durch die Prüfungsstelle des Nieders. Sparkassen- und Giroverbandes Entlastung erteilt.


Herr Hinz übergibt den Vorsitz an Frau Kicza und begibt sich zu den Zuschauern.

Herr Gawlik stellt die Frage, wie er eine Entlastung erteilen soll, ohne die Personen bzw. deren Befähigung zu kennen.

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten fasste mehrheitlich (ja:7, Enth.:1) folgenden empfehlenden