Beschluss: einstimmig beschlossen

1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlen wird eine Bandbreite Wanderungsbewegung (BW) und eine Bandbreite Inklusion (BI) je Schule wie folgt festgelegt:

Bandbreiten                                                                                   BW                 BI

Gudrun-Pausewang-Grundschule                                            +7%              +4%

Astrid-Lindgren-Grundschule                                                    +5%              +2%

Grundschule Burgdorf                                                                 +3%              +4%

Waldschule Ramlingen-Ehlershausen                                     +3%              +4%

 

Grundschule Otze                                                                         +3%              +3%

 

Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (bis 9. Jahrgang)                    +10                 

Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (von 9. auf 10. Jahrgang)                       -3%         +10%

Gymnasium Burgdorf (bis 9. Jahrgang)                                               -3%                            

Gymnasium Burgdorf (von 9. auf 10. Jahrgang)                                                      -10%                     +1%     

2. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlen für die Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf und für das Gymnasium Burgdorf wird das Anwahlverhalten zum 5. Jahrgang (Übergang vom Primar- zum Sekundarbereich I) wie folgt festgelegt:

Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf 42 % - Gymnasium Burgdorf 58 %

3. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlentwicklung im Sekundarbereich II des Gymnasiums Burgdorf wird die Übergangsquote je Jahrgang mit 90% festgelegt.

4. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlentwicklung im Sekundarbereich II der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf wird die Übergangsquote je Jahrgang mit 60% festgelegt.


Herr Bauer stellte die Vorlage kurz vor.

Herr Köneke erfragte, warum die Inklusionsquote bei den Grundschulen erstmalig für das Schuljahr 2016/2017 auf die Gesamtschülerzahlen bezogen worden sei. Herr Barm erklärte, dass die Inklusion an Regelschulen erst ab dem Schuljahr 2013/2014 aufsteigend eingeführt worden sei; insofern seien in der vorgelegten Übersicht bis 2016/2017 keine Gesamtschülerzahlen, sondern lediglich die betroffenen Jahrgänge berücksichtigt.

Frau Meinig erkundigte sich, warum bei der Inklusionsquote bei allen anderen Grundschulen aufgerundet und nur bei der Grundschule Otze abgerundet worden sei (von errechneten 3,84% auf 3%). Herr Bauer erklärte, dass man bei der Festlegung der neuen Inklusionsquoten ein besonderes Augenmerk auf die letzten drei Schuljahre gelegt habe. In diesem Zeitraum sei die Inklusionsquote an der Grundschule Otze deutlich rückläufig gewesen. Herr Barm ergänzte, dass die Zahlen, die über die Bandbreiten festgehalten werden, in der Vergangenheit bewusst leicht aufgebläht worden seien, um einen Puffer zu haben. Eine Abrundung zeige hier aber den realistischeren Wert.

Herr Blumenstein erklärte, dass es mit einigem Aufwand verbunden sei, ein Fördergutachten zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Insofern befänden sich an jeder Schule Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, der jedoch (noch) nicht festgestellt worden sei. Herr Barm bestätigte, dass diese Problematik zu einer Grauzone und letztlich dazu führe, dass die gemeldeten Zahlen oftmals deutlich hinter der Prognose zurückblieben.

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: