Sitzung: 21.08.2023 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2023 0529
1.
Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlen wird eine
Bandbreite Wanderungsbewegung (BW) und eine Bandbreite Inklusion (BI) je Schule
wie folgt festgelegt:
Bandbreiten
BW BI
Gudrun-Pausewang-Grundschule
+7%
+4%
Astrid-Lindgren-Grundschule
+5%
+2%
Grundschule
Burgdorf +3%
+4%
Waldschule
Ramlingen-Ehlershausen +3%
+4%
Grundschule
Otze +3%
+3%
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule
(bis 9.
Jahrgang) +10
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule
(von 9.
auf 10. Jahrgang) -3% +10%
Gymnasium Burgdorf (bis 9.
Jahrgang) -3%
Gymnasium Burgdorf (von 9. auf
10. Jahrgang) -10%
+1%
2.
Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlen für die Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule
Burgdorf und für das Gymnasium Burgdorf wird das Anwahlverhalten zum 5.
Jahrgang (Übergang vom Primar- zum Sekundarbereich I) wie folgt festgelegt:
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule
Burgdorf 42 % - Gymnasium Burgdorf 58 %
3. Zur Ermittlung der
voraussichtlichen künftigen Schülerzahlentwicklung im Sekundarbereich II des
Gymnasiums Burgdorf wird die Übergangsquote je Jahrgang mit 90% festgelegt.
4. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlentwicklung im Sekundarbereich II der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf wird die Übergangsquote je Jahrgang mit 60% festgelegt.
Herr Bauer stellte die Vorlage kurz vor.
Herr Köneke erfragte, warum die Inklusionsquote bei den Grundschulen
erstmalig für das Schuljahr 2016/2017 auf die Gesamtschülerzahlen bezogen
worden sei. Herr Barm erklärte, dass
die Inklusion an Regelschulen erst ab dem Schuljahr 2013/2014 aufsteigend
eingeführt worden sei; insofern seien in der vorgelegten Übersicht bis
2016/2017 keine Gesamtschülerzahlen, sondern lediglich die betroffenen
Jahrgänge berücksichtigt.
Frau Meinig erkundigte sich, warum bei der Inklusionsquote bei allen
anderen Grundschulen aufgerundet und nur bei der Grundschule Otze abgerundet
worden sei (von errechneten 3,84% auf 3%). Herr
Bauer erklärte, dass man bei der Festlegung der neuen Inklusionsquoten ein
besonderes Augenmerk auf die letzten drei Schuljahre gelegt habe. In diesem
Zeitraum sei die Inklusionsquote an der Grundschule Otze deutlich rückläufig
gewesen. Herr Barm ergänzte, dass
die Zahlen, die über die Bandbreiten festgehalten werden, in der Vergangenheit
bewusst leicht aufgebläht worden seien, um einen Puffer zu haben. Eine
Abrundung zeige hier aber den realistischeren Wert.
Herr Blumenstein erklärte, dass es mit einigem Aufwand verbunden sei,
ein Fördergutachten zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Insofern befänden
sich an jeder Schule Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, der jedoch
(noch) nicht festgestellt worden sei. Herr
Barm bestätigte, dass diese Problematik zu einer Grauzone und letztlich
dazu führe, dass die gemeldeten Zahlen oftmals deutlich hinter der Prognose
zurückblieben.
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: