Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Für die Ortschaft Schillerslage soll eine Gestaltungssatzung nach § 84 NBauO erstellt werden. Bis zu deren Erstellung sollen bereits bei den Bauanträgen gestalterische Vorgaben des Dorfes Berücksichtigung finden, z. B. dass es sich in das Ortsbild von Schillerslage einfügt. Einfluss sollte auch im Hinblick auf die Parksituation in der Ortschaft Schillerslage genommen werden, z. B. dass Parkplätze auf den Grundstücken unterzubringen sind.

      

 


Nach umfangreicher Diskussion sprach sich der Ortsrat einstimmig dafür aus, dass die Erstellung einer Gestaltungssatzung nach § 84 NBauO für die Ortschaft Schillerslage erforderlich sei. Bis zu deren Erstellung bittet der Ortsrat die Verwaltung, dass bereits bei den Bauanträgen gestalterische Vorgaben des Dorfes Berücksichtigung finden sollten.

Besonders in den Bereichen Heutrift, Rapsfeld, Zollstraße und Im Dorfe, sei es immer schwieriger mit Großgerätschaften die Straßen zu passieren. Teilweise seien beide Seiten zugeparkt, auch bis an die Kreuzungen heran.

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden