Beschluss:
Für die
Ortschaft Schillerslage soll eine Gestaltungssatzung nach § 84 NBauO erstellt
werden. Bis zu deren Erstellung sollen bereits bei den Bauanträgen
gestalterische Vorgaben des Dorfes Berücksichtigung finden, z. B. dass es sich
in das Ortsbild von Schillerslage einfügt. Einfluss sollte auch im Hinblick auf
die Parksituation in der Ortschaft Schillerslage genommen werden, z. B. dass
Parkplätze auf den Grundstücken unterzubringen sind.
Nach umfangreicher
Diskussion sprach sich der Ortsrat einstimmig dafür aus, dass die Erstellung
einer Gestaltungssatzung nach § 84 NBauO für die Ortschaft Schillerslage
erforderlich sei. Bis zu deren Erstellung bittet der Ortsrat die Verwaltung,
dass bereits bei den Bauanträgen gestalterische Vorgaben des Dorfes
Berücksichtigung finden sollten.
Besonders in den Bereichen Heutrift,
Rapsfeld, Zollstraße und Im Dorfe, sei es immer schwieriger mit
Großgerätschaften die Straßen zu passieren. Teilweise seien beide Seiten
zugeparkt, auch bis an die Kreuzungen heran.
Der
Ortsrat fasste einstimmig folgenden